Cannabis legal: Seit Mitternacht dürfen sich die Nachbarn zukiffen
Ostern zugedröhnt in Deutschland. Seit Montag Mitternacht ist bei den Nachbarn das Kiffen unter Auflagen erlaubt. Zum Auftakt der Freigabe von Cannabis haben sich Haschbrüder und -schwestern gleich mal am Brandenburger Tor eine Tüte genehmigt.
Mit 1. April trat das Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Berliner Ampelregierung gegen großen Widerstand von Opposition, Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte den Schritt erneut. “Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik”, sagte er. Das sei eine historische Chance. “Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen”, fügte der Minister hinzu.
Die deutsche Regierung argumentierte, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.
Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt Anbauvereine staatlich kontrolliert unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Maßnahmen zur Suchtprävention vor.
Jedem Erwachsenen seine kleine Hasch-Plantage
Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im deutschen Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 Jahre alt sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Außerdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tage auch nicht in Fußgängerzonen.
Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Cannabis verboten.
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