Laut Staatsanwaltschaft soll das Quartett während der Pandemie über ein Unternehmen Corona-Tests für das Analyse- und Medizinzentrum (AMZ) abgewickelt haben. Als die staatlichen Förderungen zurückgingen, sollen laut Anklage fingierte Rechnungen und sogenannte Kick-back-Zahlungen dafür gesorgt haben, dass weiter Geld floss, schreibt die Krone. Die Ermittler werfen den Angeklagten deshalb Betrug und Untreue vor.

Täter als Opfer

Die Verteidigung weist die Vorwürfe jedoch entschieden zurück und zeichnet ein völlig anderes Bild. Demnach seien die vier nicht Täter, sondern selbst Opfer geworden. Ein AMZ-Mitarbeiter habe sich als bevollmächtigter Vertreter ausgegeben, obwohl er dazu gar nicht berechtigt gewesen sei. Die Angeklagten hätten auf die Rechtmäßigkeit der Verträge vertraut und nichts von fehlenden Vollmachten gewusst.

Chaotische Zustände

Zudem verweisen die Verteidiger auf die chaotischen Zustände während der Corona-Pandemie. Unter enormem Zeitdruck hätten ihre Mandanten funktionierende Strukturen für tausende Testungen aufgebaut. Dieses Engagement werde nun kriminalisiert, argumentieren sie.

Urteil für Donnerstag erwartet

Ob hinter den umstrittenen Abrechnungen tatsächlich ein Betrug steckt oder die Angeklagten selbst getäuscht wurden, muss nun das Schöffengericht klären. Ein Urteil wird am Donnerstag erwartet. Für alle vier gilt die Unschuldsvermutung.