Die Täter geben sich in sozialen Netzwerken, Messengern oder Online-Spielen gegenüber den Minderjährigen als gleichaltrig aus oder stellen sich als verständnisvolle Erwachsene mit ähnlichen Erfahrungen oder Interessen dar. Ziel ist es, Vertrauen aufzubauen und schließlich sexuelle Kontakte anzubahnen. In vielen Fällen bringen sie die Kinder dazu, ihnen freizügige Selfies zu senden. Die Fotos werden dann teilweise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen.
Wie groß das Cybergrooming-Problem inzwischen ist, zeigt eine Studie der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2025. Demnach gab fast jedes vierte der mehr als 2000 befragten Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen acht und siebzehn Jahren an, bereits entsprechende Annäherungsversuche erlebt zu haben.
Fallzahlen steigen in vielen Bundesländern
Die Antworten der Landeskriminalämter auf eine NIUS-Anfrage zeigen: Mehrere Bundesländer registrieren steigende Fallzahlen von Cybergrooming. Besonders hoch sind die Zahlen in Nordrhein-Westfalen: Dort wurden 2023 insgesamt 905 Fälle registriert, 2025 waren es bereits 1110. Zugleich weist die Polizei darauf hin, dass von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist. Viele Kinder und Jugendliche erstatten aus Scham oder Angst keine Anzeige.
Auch Hessen meldet eine deutliche Entwicklung. Dort stieg die Zahl der registrierten Fälle von 313 im Jahr 2023 auf 364 im Jahr 2024 und erreichte 2025 mit 497 Fällen einen neuen Höchststand. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Bayern. Dort registrierte das Landeskriminalamt innerhalb von zwei Jahren einen Anstieg von 334 auf 562 Fälle. In Mecklenburg-Vorpommern erhöhte sich die Zahl im selben Zeitraum von 62 auf 108 Fälle.
Lediglich Berlin, Rheinland-Pfalz, Bremen und das Saarland melden leicht rückläufige Werte gegenüber dem Vorjahr.
Ein direkter Vergleich zwischen den Bundesländern ist allerdings nur eingeschränkt möglich. Denn das Phänomen „Cybergrooming“ wird bundesweit erst seit dem 1. Januar 2025 als eigener Phänomenbereich in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Mehrere Landeskriminalämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass frühere Daten deshalb nur bedingt vergleichbar sind. Belastbare Aussagen über bundesweite Entwicklungen werden vielerorts erst in den kommenden Jahren möglich sein.
Digitale Lockvögel sollen Täter entlarven
Im Kampf gegen Cybergrooming setzen die Polizeibehörden zunehmend auf sogenannte Scheinkindoperationen. Speziell geschulte Ermittler treten dabei online als Minderjährige auf und versuchen, potenzielle Täter in Chats zu identifizieren. Zuletzt erzielte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg auf diese Weise einen nennenswerten Ermittlungserfolg: Insgesamt zehn Tatverdächtige konnte die Behörde im Herbst 2025 identifizieren.
Auch in anderen Bundesländern kommt die neue Ermittlungsstrategie vermehrt zum Einsatz: Das Cyber-Recherche- und Fahndungszentrum des LKA Nordrhein-Westfalen führt bereits seit 2021 anlassunabhängig Scheinkindoperationen durch. Zwischen November 2023 und Juni 2026 fanden zusätzlich zu den fortlaufenden Einsätzen insgesamt 23 konzentrierte Operationen mit einer Dauer von jeweils ein bis sieben Tagen statt. Das Ergebnis: Seit 2023 wurden dadurch 674 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Cybergroomings eingeleitet.
Auch Hessen setzt auf Lockprofile. Eine Statistik über Anzahl und Erfolg der Einsätze führt das Land allerdings nicht. Berlin, Brandenburg und Bremen teilten mit, derzeit keine Scheinkindoperationen durchzuführen. Niedersachsen setzt das Instrument bislang nur anlassbezogen ein, arbeitet nach eigenen Angaben jedoch an einem Konzept für anlassunabhängige Einsätze.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NiUS erschienen.

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