Zur Erklärung: Es reicht schon, wenn in einer Stellenanzeige das „d“ für divers fehlt. Dann schuldet der Arbeitgeber einem entsprechenden Bewerber wegen Diskriminierung unter Umständen bis zu drei Monatsgehältern. So sieht es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Das weiß eine Trans-Person (47) aus Dortmund. Die Person hat nach Angaben des Arbeitsgerichts in Bielefeld in Einzelfällen deutlich über 3.000 Euro zugesprochen bekommen. Zwar lebe die Person von Bürgergeld, aber die gerichtlich zugesprochenen Gelder dürfen darauf nicht angerechnet werden – und sie sind steuerfrei.

Die Stimme eines Mannes

Die Person ist als Junge zur Welt gekommen und hatte 2012 mit einer Geschlechtsumwandlung begonnen, die nach ihren Angaben aber noch nicht vollendet ist. Zwar seien wesentliche Operationen erfolgt, doch sei die Stimme noch immer die eines Mannes. Deshalb möchte die Person noch nicht als Frau bezeichnet werden, auch wenn dieses Geschlecht jetzt in ihrem Ausweis steht, berichtet das Westfalen-Blatt.

Bis 2012 absolvierte die Person eine Umschulung zur Industriekauffrau. Zwölf Jahre ist das her, seitdem ist die Person arbeitslos. „Ich habe alleine in den letzten acht Jahren 1.577 Bewerbungen geschrieben, aber keine Stelle bekommen“, sagt die Trans-Person, die unabhängig von der Geschlechtsumwandlung einen Schwerbehindertengrad von 50 Prozent hat.

Eine Transgender-FlaggeIMAGO/YAY Images

Empfindet die Trans-Person eine Stellenanzeige als diskriminierend, reicht sie eine Klage ein. Schon 2020 und 2022 hatte sie vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Prozesse gewonnen. In der vergangenen Woche fand eine weitere Verhandlung statt. Die Trans-Person hatte auf www.kleinanzeigen.de ein Stellenangebot entdeckt. Ein junges Unternehmen aus dem Kreis Gütersloh, das Dachzelte für Autos vertreibt, hatte die Stelle „Bürokaufmann/-frau“ ausgeschrieben. Die Trans-Person bewarb sich, wies auf ihre Transsexualität hin und erhielt eine Absage. Daraufhin verklagte sie den Inhaber auf 7.500 Euro Schadensersatz, also drei Bruttogehälter – weil das „d“ in der Anzeige gefehlt hatte und die Stelle nicht der Arbeitsagentur gemeldet war, was für Stellen, die auch für Behinderte infrage kommen, vorgeschrieben ist. Außerdem fühlte sich die Person altersdiskriminiert, weil in der Anzeige von einem „jungen Team“ die Rede war und sie befürchtet habe, dort mit fast 50 Jahren nicht Fuß fassen zu können.

Mindestens 1.000 Euro pro Klage

Der Geschäftsführer der Firma erklärte, dass er niemand hatte diskriminieren wollen. Das ändere allerdings nach Auffassung des Kammervorsitzenden Arbeitsgerichtsdirektors Joachim Klevemann nichts an der Diskriminierung, die die Person nach Ansicht des Gerichts erlitten hatte. Nach langem Hin und Her einigten sich die Parteien auf ein Schmerzensgeld von 3.750 Euro Schadenersatz. Richter Klevemann sagte, dass die Klageserie der Person bisher einen sechsstelligen Betrag beschert habe. „240.000 Euro, wenn wir ganz konservativ davon ausgehen, dass es pro Klage nur 1.000 Euro gab. Tatsächlich sind die Summen aber oft höher.“

Der Kammervorsitzende verabschiedete die Trans-Person mit den Worten: „Bis nächste Woche.“ Dann wird der nächste Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt – gegen ein Reinigungsunternehmen.

Dieser Beitrag ist ursprünglich bei unserem Partner-Portal Nius erschienen.