Nach jahrelangen Tests und Konzeptphasen will die EZB nun in die finale Etappe einläuten. Laut einer Mitteilung der Notenbank soll der digitale Euro ab dem Jahr 2029 für Bürger und Unternehmen nutzbar sein. Bereits 2027 könnten erste Pilotprojekte starten, sofern der europäische Gesetzgeber bis dahin den notwendigen Rechtsrahmen verabschiedet.

EZB-Präsidentin Christine Lagarde betont, dass der digitale Euro eine Ergänzung zum Bargeld sein soll – kein Ersatz. Dennoch könnte die neue Zahlungsform in der Praxis zu einer stillen Verdrängung des physischen Geldes beitragen.

Offizielles Ziel: Unabhängigkeit von US-Zahlungsriesen

Offiziell verfolgt das Projekt das Ziel, Europa unabhängiger von amerikanischen Zahlungsdienstleistern wie PayPal, Mastercard und Visa zu machen. Die EZB sieht den digitalen Euro als „europäische Antwort“ auf die Dominanz privater Anbieter im Online-Zahlungsverkehr.

Verbraucher sollen künftig über eine digitale Geldbörse („Wallet“) direkt bei der EZB verfügen – ein Konto, das Überweisungen, Einkäufe und Transfers in Sekunden ermöglichen soll. Doch was technisch fortschrittlich klingt, birgt politisch Sprengkraft: Mit der Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes läge jede Transaktion theoretisch in der Hand der EZB und ihrer Behörden – transparent, nachverfolgbar und potenziell regulierbar.

Skepsis bei Banken und Verbrauchern wächst

Auch innerhalb des europäischen Finanzsektors herrscht Zurückhaltung. Viele Banken sehen im digitalen Euro eine Konkurrenz zum eigenen Geschäft, da Kunden künftig Guthaben direkt bei der EZB halten könnten – ohne den Umweg über private Banken.

Zugleich ist die öffentliche Akzeptanz überschaubar: Laut Umfragen äußert eine Mehrheit der Bürger Zweifel am Nutzen und Vertrauen in die Sicherheit der neuen Digitalwährung. Schon die Kosten des Projekts sorgen für Kritik: Bis 2029 rechnet die EZB mit Investitionen von rund 1,3 Milliarden Euro, die jährlichen Betriebskosten sollen sich anschließend auf 320 Millionen Euro belaufen – finanziert letztlich durch die Steuerzahler der EU-Mitgliedsstaaten.