Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Gespräch beim Arbeitsmarktservice Bregenz. Laut Anklage hatte der Mann über einen längeren Zeitraum keinen geforderten Einstellungsnachweis vorgelegt. Gegenüber seiner Sachbearbeiterin habe er stattdessen wiederholt Gründe genannt, warum er derzeit keiner Beschäftigung nachgehen könne.
Als die Mitarbeiterin ihn darüber informierte, dass die Notstandshilfe bei weiter fehlenden Nachweisen gestrichen werden könnte, soll die Situation eskaliert sein.
Angeklagter bestreitet Branddrohung
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, angekündigt zu haben, das AMS-Gebäude anzuzünden. Der Beschuldigte bestritt diesen Vorwurf vor Gericht jedoch entschieden.
Er habe lediglich gesagt, dass er die Sachbearbeiterin anzeigen werde, weil sie ihren Job nicht ordnungsgemäß erledige. Von einer Branddrohung könne keine Rede sein. Eine entsprechende Anzeige brachte der Mann letztlich allerdings nicht ein.
Zeugen belasteten den Beschuldigten
Die betroffene AMS-Mitarbeiterin schilderte den Vorfall anders. Laut ihrer Aussage sei der Mann im Verlauf des Gesprächs zunehmend aggressiv geworden, habe sie mehrfach unterbrochen und sei immer lauter geworden.
Zum Ende des Gesprächs habe er angekündigt, das AMS Bregenz anzuzünden. Ein Kollege, der damals hinzugezogen wurde, bestätigte die Drohung laut Gericht grundsätzlich als Zeuge.
Die Verteidigung argumentierte mit möglichen Sprachbarrieren und beantragte einen Freispruch. Richterin Verena Wackerle folgte dieser Argumentation nicht und sprach den Angeklagten wegen schwerer Nötigung schuldig. Verhängt wurden sechs Monate Freiheitsstrafe bedingt sowie eine Geldstrafe von 5.400 Euro.
Deutliche Worte der Richterin
In ihrer Urteilsbegründung fand die Richterin klare Worte für das Verhalten des Mannes. Sie kritisierte insbesondere dessen Umgang mit dem österreichischen Sozialsystem und betonte, dass Drohungen gegen Behördenmitarbeiter keinesfalls akzeptabel seien.
Mit dem Schuldspruch machte das Gericht deutlich, dass Bedrohungen gegenüber öffentlichen Bediensteten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – unabhängig davon, ob diese im Zuge emotionaler Auseinandersetzungen ausgesprochen werden oder nicht.

Kommentare
Lädt Kommentare...