Rund 20 Syrer gingen am 19. November 2025 wegen “gekränkter Ehre” mit Stöcken, Schlagringen, einer Schreckschusspistole, Pfefferspray und Messern auf vier junge Männer los. Am Ende gab es drei zum Teil Schwerverletzte. Zehn der Angreifer im Alter von 15 bis 27 Jahren – einige konnten unerkannt entkommen – sind nun angeklagt.

Neben absichtlich schwerer Körperverletzung – teils als Versuch, teils mittels Beitrag – ist auch der 15-jährige Beschuldigte wegen Mordversuchs angeklagt. Da der Bursche allerdings zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt war, musste er sich am Montag nicht vor einem Geschworenen-, sondern vor einem Schöffengericht verantworten. Die Strafdrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 bei einem bis zu zehn Jahren Haft.

"Massive Gewaltattacke" im Park

Die Staatsanwältin sprach von einer “massiven Gewaltattacke” in ihrem Eröffnungsplädoyer. Im Vorfeld dürfte es zwischen einem Opfer und dem Rädelsführer der syrischen Gruppierung, der auf TikTok regelmäßig Videos hochlädt und so unter den Angeklagten bekannt war, zu einer “Ehrverletzung” gekommen sein. Diese habe er sich laut Anklägerin nicht gefallen lassen und plante eine “gewaltige Abreibung”. Dazu rief er über eine Chatgruppe seine Bekannten dazu auf, am 19. November um 17.00 Uhr bewaffnet zu der Moschee in Floridsdorf zu kommen. Der Rädelsführer musste sich am Montag nicht vor Gericht verantworten. Er ist noch auf der Flucht, dafür nahmen zwei seiner Brüder – einer davon ist der 15-Jährige – auf der Anklagebank Platz.

Das Opfer, das an eine friedliche Aussprache glaubte, wurde für 17.30 Uhr zum Skaterplatz im Wasserpark bestellt. Dieser ging davon aus, dass es ein ruhiges Gespräch geben wird, weshalb er seinen jüngeren Bruder und zwei Freunde – darunter ein 14-Jähriger – zu dem Treffen mitnahm. Als sie beim Skaterpark warteten, rannte plötzlich eine 20-köpfige, schreiende Meute auf sie zu und attackierte sie sofort.

14-Jähriger erlitt Stich in den Rücken

Das ursprüngliche Opfer blieb unverletzt, sein jüngerer Bruder erlitt Stichverletzungen im unteren Rücken. Sie konnten sich noch in eine nahe Garage flüchten. Ein Freund wurde mit einer Eisenstange geschlagen und erlitt Messerstiche in Oberschenkel und Gesäß. Der 14-Jährige wurde am schlimmsten zugerichtet. Zunächst wurde er mit dem Stock geschlagen. Danach soll sich der damals 15-Jährige auf ihn draufgesetzt und ein Messer in den Rücken und in das Gesäß gestochen haben, was die Staatsanwaltschaft als Mordversuch wertet. Das Opfer ist vor Ort blutend zusammengebrochen und musste tagelang stationär in einem Krankenhaus behandelt werden.

Die bewaffnete Meute trat die Flucht an. Zehn von ihnen wurden festgenommen, sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Bisher hatten sie zum Teil die Aussage verweigert oder jegliche Schuld von sich gewiesen. Die Beschuldigten wurden allerdings von den Opfern und auch Zeugen erkannt. Außerdem werden sie von Bildern aus Überwachungskameras und den Handyauswertungen belastet.

Alle bekannten sich nicht schuldig

Alle zehn Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Sie seien zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen. Einige wären nur zufällig in der Nähe des Tatorts gewesen, andere seien nur “aus Neugierde” hingekommen, weil sie von einem “Problem” erfahren hatten. Nach genauer Befragung der Richterin, was sie darunter verstehen, relativierte etwa ein Angeklagter, dass es sich um eine “Versöhnung” gehandelt habe, kein Problem. Bei der Polizei sprach er noch von einem “großen Gemenge”. Heute konnte er sich nicht mehr daran erinnern. “Ich wollte nur wissen, was da abgeht.” Immer wieder wurde betont, dass man die Opfer nicht kenne und auch untereinander kannten die Angeklagten sich zum Teil nicht, behaupteten sie.

Der ältere Bruder des Rädelsführer sollte als Schlichter bei der “Versöhnung” agieren, kam aber eigenen Angaben zufolge zu spät. Dennoch wurde er wenig später in der Nähe des Tatorts in einer Hundezone aufgegriffen. In der Nähe lag sein Messer und in einem Schuh wurden Patronen gefunden. Diese habe er zufällig “am Boden gefunden”. Auf die Frage der beisitzenden Richters, wo sich sein noch auf der Flucht befindliche Bruder aufhalte, meinte er: “Ich bin hier in Haft. Woher soll ich das wissen?”

Auch sein 15-jähriger Bruder gab zu, dort gewesen zu sein, weil es “ein Problem” gegeben hätte. Worum es ging, wusste er nicht. Dennoch berichtete er vor Gericht nun über mehr Details, als alle anderen Angeklagten. Sein Cousin habe ihm gesagt, es ging um den anderen Bruder, der noch flüchtig ist. Im Wasserpark angekommen, habe er die maskierte Meute gesehen. “Ich stand ganz hinten und habe auch Schüsse wahrgenommen. Auch Messer habe ich gesehen. Ich selbst hatte nur einen Stock in der Hand.” Den habe er auf der Flucht weggeworfen. Was genau bei dem Tumult geschehen ist, habe er nicht mitgenommen. Er habe jedenfalls nicht zugestochen, er kenne die Opfer gar nicht. “Ich bin überzeugt, dass ich nicht der Täter bin.” Ob die Mitangeklagten etwas damit tun hatten, könne er nicht sagen, weil ja alle maskiert waren. Während der Aussage des Jugendlichen blickte der ebenfalls angeklagte Bruder intensiv in seine Richtung, sodass er von dem Senat ermahnt wurde, nicht mehr zu dem 15-Jährigen zu schauen. Sogar ein Justizwachebeamter musste sich dazwischen stellen, um den Blickkontakt zu verhindern.

Zwei der Angeklagten wiesen bereits Vorstrafen auf, alle anderen sind bisher unbescholten. Nur zwei von ihnen gingen einer geregelten Arbeit nach, zwei besuchten die Abendschule einer HTL, der Großteil lebte von bis zu 1.200 Euro sozialen Leistungen aus Österreich.

Zuschauer machte im Saal Aufnahme

Für Unruhe sorgte auch ein Freund der Angeklagten, die teilweise grinsend unter schwerer Bewachung den Gerichtssaal betraten. Er filmte trotz verhängtem Film- und Fotografierverbot das Großaufgebot an Justizwachebeamtinnen und -beamten. Auf die Frage der Richterin, was das soll, meinte er: “Ich habe meine Freunde aufgenommen.” Daraufhin wurden seine Daten registriert, das Video gelöscht und er verwarnt. Bei einem weiteren Verstoß werden die Zuschauerinnen und Zuschauer des Saales verwiesen, kündigte der beisitzende Richter an. In drei Zuschauerreihen nahmen zahlreiche Verwandte und Freunde Platz, darunter ein offensichtlich schulpflichtiges Kind.

Der Prozess ist bis zum 27. Juli anberaumt und wurde am Montagnachmittag nach der Aussage aller Angeklagten vertagt. Am 30. Juni werden die Opfer unter größten Sicherheitsvorkehrungen aussagen.