Am Freitag startet einer der umstrittensten Kriminalfälle der letzten Jahre vor Gericht: Ein 66-jähriger Besitzer eines Wohnhauses in Salzburg-Gnigl muss sich wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Juli einen 31-jährigen ungarischen Einbrecher „durch einen Schuss mit seiner Faustfeuerwaffe in den Hinterkopf“ getötet zu haben.
Schütze feuerten auf Knien
Demnach habe der 66-Jährige, der den Ungarn und dessen 30-jährige Komplizin damals in seinem Haus überraschte, drei Schüsse „in knieender Position“ abgegeben. In den Rücken des fliehenden 31-Jährigen. Der Angeklagte habe gestanden, auf den Oberkörper gezielt zu haben. Daraus wurde laut Anklage ein – zumindest – bedingter Tötungsvorsatz: „Er hat bei der Tat den Tod des Eindringlings zumindest ernstlich für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.“
Verteidiger: „Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation“
Der Schütze sitzt in U-Haft und ist zum Mordvorwurf nicht geständig, wie dessen Rechtsanwalt und Verteidiger Kurt Jelinek betonte. Im Ermittlungsverfahren sagte der Jurist den Salzburger Nachrichten: „Mein Mandant war in einer absoluten Extremsituation. Für mich liegt die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation vor, allenfalls Notwehrüberschreitung.“ Die Verantwortung des Angeklagten, wonach er vom Vorliegen einer Notwehrsituation ausgegangen sei, hält die Staatsanwältin für eine „reine Schutzbehauptung“.
Lebenslange Haft möglich
Für den Geschworenenprozess hat die Richterin zwei Prozesstage anberaumt. Laut Landesgericht seien neben einigen Zeugen auch mehrere Gutachter geladen. Im Fall einer Mordverurteilung drohen dem Angeklagten zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. Sollte es auch um Notwehrüberschreitung gehen, beträgt die Strafdrohung maximal bis drei Jahre Haft.
Hielt das Einbrecher-Paar das Haus für unbewohnt?
Laut Anklage wären der Ungar und seine Landsfrau und Freundin aus Geldnot ins Wohnhaus des Angeklagten eingedrungen. Sie hätten es für unbewohnt gehalten. Tatsächlich war der 66-jährige Hausherr bei seiner Schwester. Das Duo hatte bereits einen Rucksack mit Diebesgut entwendet und war wieder ins Haus zurückgegangen, als der nun Mordangeklagte heimkam.
Bereits nach Aufsperren der Haustür habe der 66-Jährige bemerkt, dass die Innentür leicht geöffnet war. Und dass eine Zierdecke, die eine Kassette verdeckte, in der er seine geladene Waffe aufbewahrte, nicht mehr auf der Kassette lag. Dann habe der Salzburger sich mit seiner geladene Pistole, Marke Walther, Kal. 9 mm, bewaffnet.
„Aus Zorn geschossen“
Nach einem ersten Schuss wären der Ungar und seine Komplizin sofort weggelaufen. Der 66-Jährige habe das Duo in den Garten verfolgt und „Hey, Stopp“ geschrien. „Aus Zorn darüber“, dass das Paar „seinem Befehl nicht nachkam“, gab er knieend drei Schüsse ab – zwei Warnschüsse neben den Körper des 31-Jährigen „und einen gezielten Schuss auf dessen Oberkörper“. Dieser Schuss, abgefeuert aus neun Metern Entfernung, traf den 31-Jährigen im Hinterkopf.
Die Frage nach dem Messer
Laut Anklage habe der 31-jährige Ungar „zu keinem Zeitpunkt versucht, den Hausbesitzer zu attackieren“; der Ungar sei auch nicht mit einem Messer bewaffnet gewesen, wie der Angeklagte behauptet hatte. Die Pistole hatte sich der 66-Jährige 2024 legal zugelegt, er trat auch in einen Sportschützenverein ein. Seinen Angaben nach besorgte er sich die Waffe aus „Selbstschutz“ – weil ihn Jugendliche zu einem früheren Zeitpunkt angepöbelt hätten.
Die Frage nach dem Messer
Laut Anklage habe der 31-jährige Ungar „zu keinem Zeitpunkt versucht, den Hausbesitzer zu attackieren“; der Ungar sei auch nicht mit einem Messer bewaffnet gewesen, wie der Angeklagte behauptet hatte. Die Pistole hatte sich der 66-Jährige 2024 legal zugelegt, er trat auch in einen Sportschützenverein ein. Seinen Angaben nach besorgte er sich die Waffe aus „Selbstschutz“ – weil ihn Jugendliche zu einem früheren Zeitpunkt angepöbelt hätten.

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