Es war eine der kurioseren EU-Vorschriften: Seit dem österreichischen EU-Beitritt 1995 musste das, was jeder als Marmelade kennt, offiziell „Konfitüre” heißen – außer es handelte sich um Zitrusfrüchte. Schuld daran war Großbritannien, das 1979 die Bezeichnung für seine Orangenmarmelade durchgesetzt hatte. Österreich protestierte – und musste die absurde Regelung trotzdem umsetzen.

Ab 14. Juni gilt nun die neue „EU-Frühstücksrichtlinie”: Marmelade darf wieder Marmelade heißen, egal ob Erdbeere, Marille oder Himbeere. Dass es dafür Jahrzehnte und eine eigene EU-Richtlinie gebraucht hat, sagt einiges über den Brüsseler Bürokratieapparat.

Mehr Frucht, weniger Zucker

Neben der Namensregelung wird auch der Mindestfruchtgehalt angehoben – von 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra”-Produkten sogar auf 500 Gramm. Ziel ist es, den Zuckergehalt zu senken und eine gesündere Zusammensetzung zu fördern.

Eine kleine Ausnahmeregelung hatte es zwar schon 2004 gegeben – damals durften kleinere Hersteller ihre Produkte auf lokalen Märkten wieder Marmelade nennen. Für den Großhandel und Supermärkte galt das aber nicht.

Honig: Herkunft muss jetzt transparent sein

Auch bei Honig ändert sich etwas. Künftig müssen bei Mischprodukten alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile auf dem Etikett ausgewiesen werden – bisher reichte die Angabe, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht.