Seit den frühen Morgenstunden laufen Ermittlungsmaßnahmen in mehreren europäischen Staaten. Nach Medienberichten wurden Objekte in Frankreich, Belgien, Italien und Spanien durchsucht.

Die Europäische Staatsanwaltschaft bestätigte die laufenden Ermittlungen, machte jedoch keine Angaben dazu, welche ehemalige Parlamentsfraktion konkret betroffen ist. Um den Erfolg der Untersuchungen nicht zu gefährden, hält sich die Behörde mit weiteren Informationen zurück.

Jordan Bardella, Vorsitzender der französischen Partei Rassemblement National (RN), bestätigte auf der Plattform X, dass Geschäftsräume und Privatwohnungen von Kommunikationsdienstleistern durchsucht worden seien, die mit seiner Partei zusammengearbeitet hätten.

Gleichzeitig betonte er, man habe sich nichts vorzuwerfen und werde die Vorwürfe entkräften.

Verdacht auf Millionen-Missbrauch

Nach Informationen der französischen Zeitung Le Monde richten sich die Ermittlungen gegen die ehemalige Fraktion Identität und Demokratie (ID), die zwischen 2019 und 2024 im Europäischen Parlament vertreten war.

Der Fraktion gehörten unter anderem der französische Rassemblement National, die deutsche AfD, die österreichische FPÖ sowie die italienische Lega an.

Interne Prüfer des Europäischen Parlaments kamen bereits zuvor zu dem Schluss, dass mindestens 4,3 Millionen Euro aus EU-Mitteln möglicherweise unrechtmäßig verwendet worden sein könnten.

Laut Prüfbericht sollen Gelder unter anderem an Unternehmen aus dem Umfeld der Fraktion sowie an Vereine geflossen sein.

Ob tatsächlich strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.

EU-Parlament fordert rasche Konsequenzen

Das Europäische Parlament hatte bereits im April auf den Fall reagiert und eine schnellere Rückforderung unrechtmäßig verwendeter Gelder verlangt.

Bislang wollte die Parlamentsverwaltung jedoch zunächst die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen abwarten.

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für Straftaten zuständig, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden.

Ob es tatsächlich zu Anklagen kommt und wer letztlich die Verantwortung trägt, müssen nun die laufenden Ermittlungen zeigen. Bis dahin gilt für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung.