Die Staatsanwaltschaft geht mittlerweile von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 488.600 Euro aus. Nach dem Ende seiner aktiven Fußballkarriere arbeitete der ehemalige Stürmer als Spielervermittler. Laut Anklage soll er Vereinen und Sponsoren internationale Fußballspieler angeboten und dafür hohe Vorauszahlungen verlangt haben, berichtet die Kronen Zeitung.

Den Ermittlungen zufolge sollen pro Transfergeschäft Anzahlungen von bis zu 50.000 Euro geleistet worden sein. Kam ein Wechsel innerhalb der vereinbarten Frist nicht zustande, hätten die Beträge zurückgezahlt werden müssen. Genau das soll jedoch in zahlreichen Fällen unterblieben sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten daher vor, von Anfang an in Betrugsabsicht gehandelt zu haben.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Der 52-Jährige bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Nach seiner Darstellung seien die Verträge weiterhin aufrecht und die Vermittlungsgeschäfte noch nicht abgeschlossen.

Er argumentierte vor Gericht, dass sich entsprechende Unterlagen im Ausland befänden und potenzielle Spieler sowie Geschäftspartner unter anderem in Brasilien, Russland und der Schweiz befragt werden könnten.

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Anklage, dass der Beschuldigte auch während des laufenden Strafverfahrens weitere Betrugshandlungen begangen haben soll.

So wird ihm vorgeworfen, zwei hochwertige BMW-Fahrzeuge für sich und seine Lebensgefährtin angemietet zu haben, ohne die vereinbarten Zahlungen zu leisten.

Auch diese Vorwürfe weist der Angeklagte zurück. Er ist überzeugt, dass keine offenen Forderungen bestehen und er die Fahrzeuge weiterhin rechtmäßig nutzen darf.

Richter ordnet Untersuchungshaft an

Im Verlauf des Prozesses fiel dem Gericht zudem auf, dass frühere mutmaßliche Geschädigte ihre Aussagen plötzlich zurückziehen oder nicht mehr aussagen wollten.

Der Vorsitzende Richter hinterfragte diese Entwicklung und erkundigte sich, ob der Angeklagte Kontakt zu den Betroffenen aufgenommen habe.

Die Staatsanwaltschaft sah darin ein weiteres Indiz für eine akute Tatbegehungsgefahr und beantragte die Verhängung der Untersuchungshaft.

Das Gericht folgte diesem Antrag. Noch im Verhandlungssaal wurde der ehemalige Fußballprofi von anwesenden Kriminalbeamten festgenommen und in Handschellen abgeführt.

Gegen die Verhängung der Untersuchungshaft legte der Verteidiger umgehend Rechtsmittel ein.

Nun muss das Oberlandesgericht Graz über die Beschwerde entscheiden. Erst danach kann das Strafverfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt werden.