Zum Inhalt will er sich erst äußern, wenn die Entscheidung den Parteien zugestellt wurde.

Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag – in dem Wissen, dass er selbst die undichte Stelle war.

Anklage wegen Untreue

Dies brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein. Die Staatsanwaltschaft sieht das Delikt der Untreue nicht im Durchstechen der Fragen verwirklicht, sondern darin, dass er das Gutachten in Auftrag gegeben hat, das „vorwiegend in seinem persönlichen Interesse“ war, aber von der aus öffentlichen Mitteln finanzierten LIVA bezahlt wurde. Die Kosten der Expertise beliefen sich auf 19.061,15 Euro, welche Luger später an die LIVA zurückzahlte.

Das Landesgericht bot Luger eine Diversion an, im Rahmen derer er eine Geldbuße von 20.000 Euro zu zahlen hatte. Begründet wurde die Diversion damit, dass Luger die Verantwortung für die ihm zur Last gelegte Tat übernommen habe, er unbescholten und vormerkungsfrei sei und „keine auffallende und ungewöhnliche Unwerthöhe, die über das deliktstypische Handlungsunrecht und die täterspezifische Schuld hinausgeht”, vorliege.

Generalpräventive Aspekte

Die Staatsanwaltschaft sprach sich jedoch gegen eine diversionelle Erledigung aus, da Lugers Handeln „das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen erschüttern” könne. Sie brachte Beschwerde beim Oberlandesgericht Linz ein. Dieses schloss sich der Ansicht der Anklagebehörde offenbar an. In der Begründung für die Ablehnung der Diversion dürfte es sich u. a. auf generalpräventive Aspekte im Zusammenhang mit Lugers damaliger Position beziehen.

Es ist bereits die zweite prominente Diversion des Landesgerichts Linz, die vom Oberlandesgericht Linz binnen weniger Monate aufgehoben wurde. Auch jene für den ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde aufgehoben. Er steht seit Februar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht; ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.