Die Tochter des Beamten war bereits einmal bei der praktischen Fahrprüfung durchgefallen. Als sie auch beim zweiten Antritt scheiterte, nahm die Geschichte eine ungewöhnliche Wendung, wie die Krone berichtet.

Nach Angaben des Prüfers war die 18-Jährige während der Prüfung mit rund 60 km/h durch einen Bereich mit 30 km/h-Beschränkung gefahren. Daraufhin wurde die Prüfung erneut negativ bewertet.

Kurz danach tauchte ihr Vater auf – ein Kriminalbeamter, der sich zu diesem Zeitpunkt im Dienst befunden haben soll.

Ermittlungen auf eigene Faust?

Laut den Aussagen im Verfahren fuhr der Polizist hinter dem Fahrschulauto her und verfolgte es bis zum Übungsplatz. Dort soll er den Prüfer sowie die Fahrschulbetreiberin zur Rede gestellt haben.

Der Prüfer schilderte vor Gericht, der Beamte habe seinen Dienstausweis vorgezeigt, die Herausgabe von Prüfungsunterlagen verlangt und seinen Ausweis eingefordert.

Außerdem sei eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs in den Raum gestellt worden. Der Prüfer habe sich durch das Auftreten des Beamten eingeschüchtert gefühlt. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er erklärte, er sei lediglich zufällig hinter dem Fahrschulauto gefahren und habe dabei eine Verkehrsübertretung beobachtet.

Deshalb habe er das Gespräch gesucht. Von einer negativen Prüfung seiner Tochter habe er zu diesem Zeitpunkt noch nichts gewusst, betonte der Beamte.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Sie argumentierte, dass der Polizist aus privaten Motiven gehandelt habe. Besonders belastend war eine Handynachricht seiner Tochter, in der sie ihren Ärger über die erneut nicht bestandene Prüfung deutlich zum Ausdruck brachte.

Gericht glaubt Zusammenhang

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner folgte letztlich der Argumentation der Anklage.

Nach Ansicht des Gerichts bestand ein Zusammenhang zwischen dem erneuten Scheitern der Tochter bei der Fahrprüfung und dem anschließenden Auftreten des Beamten.

Der Polizist wurde wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte meldeten nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit an. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Weitere Fragen offen

Mit dem Strafverfahren dürfte die Angelegenheit für den Beamten allerdings noch nicht abgeschlossen sein. Auch die zuständige Disziplinarbehörde wird sich mit dem Fall beschäftigen müssen.

Darüber hinaus kamen während des Prozesses weitere Ungereimtheiten ans Licht. So soll laut elektronischer Diensterfassung ein zweiter Beamter gemeinsam mit dem Angeklagten im Dienst gewesen sein.

Wo sich dieser Kollege während des betreffenden Einsatzes befand, konnte im Verfahren jedoch offenbar nicht eindeutig geklärt werden.

Die Causa könnte daher noch weitere Folgen nach sich ziehen.