Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Aussagen über den früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass bei Zuschauern der Eindruck entstanden sei, Schönbohm habe bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gepflegt.
Diese Darstellung sei nach Ansicht des Gerichts unwahr und verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Behördenleiters. Damit bestätigte das Oberlandesgericht ein bereits zuvor ergangenes Urteil der Vorinstanz.
Satire-Argument scheitert
Die Verteidigung von Jan Böhmermann hatte argumentiert, dass die betreffende Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ als Satire zu verstehen sei und bewusst mit unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten arbeite.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Nach Auffassung der Richter vermittelte die Sendung für das Publikum eine eindeutige Aussage, die über den Schutzbereich satirischer Zuspitzung hinausging. Für Schönbohm endete das Verfahren dennoch nur teilweise erfolgreich. Seine Forderung nach einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro wurde abgewiesen.
Der ehemalige BSI-Chef hatte argumentiert, dass die Berichterstattung seinen Ruf massiv beschädigt und letztlich auch zu seinem Verlust des Spitzenpostens geführt habe. Das Gericht sah jedoch keinen ausreichenden Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Warum das Gericht kein Geld zusprach
Nach Auffassung des Gerichts hätten frühere rechtliche Schritte gegen die beanstandeten Aussagen möglicherweise größere Folgen verhindern können.
Zudem verwiesen die Richter darauf, dass Äußerungen aus dem Umfeld Schönbohms selbst zur weiteren Verbreitung der Vorwürfe beigetragen hätten. Dadurch sei der Anspruch auf eine zusätzliche Geldentschädigung nicht gegeben. Trotz des juristischen Teilerfolgs zeigte sich Schönbohm enttäuscht. Er begrüßte zwar das Verbot der beanstandeten Aussagen, verwies jedoch auf die erheblichen persönlichen und beruflichen Folgen der Affäre.
Nach eigenen Angaben seien ihm durch die verschiedenen Rechtsstreitigkeiten Kosten von mehr als 60.000 Euro entstanden. Besonders schwer wiege für ihn der Verlust seiner früheren Position an der Spitze des BSI.
ZDF reagiert auf die Entscheidung
Das ZDF erklärte nach dem Urteil, dass mit den betreffenden Formulierungen nie beabsichtigt gewesen sei, Schönbohm Kontakte zu russischen Geheimdiensten zu unterstellen.
Der Sender hatte die beanstandeten Passagen bereits nach dem Urteil der Vorinstanz aus seinen Angeboten entfernt und mit entsprechenden Hinweisen versehen. Nun wolle man die Entscheidung des Oberlandesgerichts sorgfältig prüfen.
Der Rechtsstreit gilt als bedeutender Fall an der Schnittstelle von Pressefreiheit, Satire und Persönlichkeitsschutz. Das Urteil macht deutlich, dass auch satirische Formate bei Tatsachenbehauptungen rechtliche Grenzen beachten müssen. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung, wie schwierig es sein kann, selbst nach einer erfolgreichen Unterlassungsklage finanzielle Entschädigungen durchzusetzen.

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