Der erste Zeuge berichtet von seiner Verhaftung im April 2011 in der syrischen Stadt Ar-Raqqa. Der heute Mitte 50-Jährige hatte sich damals an Demonstrationen beteiligt und war Mitglied einer Oppositionspartei. Nach seiner Festnahme sei er mit verbundenen Augen zum Stützpunkt des Allgemeinen Geheimdienstes gebracht worden. Vor Gericht schilderte er eindringlich die Angst, die ihn bis heute begleitet. Bereits unmittelbar nach seiner Ankunft sei er geschlagen und eingeschüchtert worden. Besonders präsent sei ihm eine Begegnung mit dem damaligen Geheimdienstchef geblieben, der auf der Anklagebank sitzt.

Drohung mit berüchtigtem Folterinstrument

Der Zeuge schilderte, wie ihm ein als „fliegender Teppich“ bekanntes Folterinstrument gezeigt worden sei. Dabei handelt es sich um eine Vorrichtung, die von Menschenrechtsorganisationen immer wieder im Zusammenhang mit schweren Misshandlungen in syrischen Gefängnissen erwähnt wurde. Anschließend sei er in den Keller gebracht worden, wo die eigentlichen Misshandlungen begonnen hätten. Dort habe man ihn geschlagen und ausgepeitscht. Nach stundenlangen Verhören sei er schließlich nach Damaskus überstellt worden, wo die Gewalt laut seinen Angaben fortgesetzt worden sei. Erst wenige Tage später kam der Mann frei. Danach lebte er im Verborgenen, ehe er schließlich Syrien verließ.

Zweiter Zeuge berichtet von schwerer Gewalt

Auch ein heute 32-jähriger Syrer schilderte seine Erlebnisse vor Gericht. Er war nach eigenen Angaben erst 18 Jahre alt, als er während eines Maturakurses in Ar-Raqqa festgenommen wurde. Bereits während der Ermittlungen hatte er von massiven Misshandlungen berichtet. Besonders schwer wiegen die Vorwürfe sexueller Gewalt, die er nach eigenen Angaben während seiner Haft erleiden musste. Seine Aussagen zählen zu den belastendsten Zeugenaussagen des bisherigen Verfahrens.

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, für die Folter zahlreicher Gefangener mitverantwortlich gewesen zu sein. Beide Männer erhielten im Jahr 2015 Asyl in Österreich und leben seitdem im Land. Der ehemalige General sowie sein damaliger Oberleutnant bestreiten sämtliche Anschuldigungen. Über ihre Dienststellen seien keine Folterungen angeordnet oder durchgeführt worden, betonen ihre Verteidiger. Die Angeklagten sehen sich zu Unrecht beschuldigt.

Weitere Opfer sollen aussagen

Der Prozess wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Zahlreiche weitere Zeugen und mutmaßliche Opfer sollen noch vor Gericht aussagen und ihre Erlebnisse schildern. Für die österreichische Justiz handelt es sich um ein außergewöhnliches Verfahren. Es geht um mutmaßliche Kriegs- und Folterverbrechen, die tausende Kilometer entfernt begangen worden sein sollen, deren mögliche Verantwortliche jedoch heute in Österreich leben. Sollten die Angeklagten schuldig gesprochen werden, drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Das Urteil wird nach Abschluss aller Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen erwartet.