Laut Anklage soll der Jugendliche versucht haben, das Mädchen massiv zu kontrollieren. Die Rede war von Drohungen, Zwang zur Einhaltung bestimmter Regeln sowie Forderungen nach laufenden Nachrichten und Bildern. Die Vorwürfe gipfelten schließlich in Straftatbeständen, die vor Gericht verhandelt wurden.
Mädchen ertrug Martyrium
Stein des Anstoßes: Das Mädchen trennte sich vom Angeklagten, weil er sie nach zehnmonatiger Beziehung betrogen hätte. Daraufhin begann ein Martyrium für die 16-Jährige. Er hätte seine Ex-Partnerin etwa zur stündlichen Übermittlung von Fotos von ihrem Gesicht gezwungen. Kontakte zu anderen Burschen hätten Todesdrohungen nach sich gezogen. Das Mädchen hätte ihm auch Nacktfotos übermitteln und seine Regeln laut der Kronenzeitung befolgen müssen. Eine versuchte Vergewaltigung habe dann dazu geführt, dass sie im Beisein ihrer Lehrerin zur Polizei gegangen ist und Anzeige erstattet hat.
Erklärung: „Das kommt von Afghanistan“
Der Angeklagte zeigte sich zu den Vorwürfen geständig. Vor Gericht erklärte er sein Verhalten unter anderem mit den familiären Verhältnissen, die er in seiner Kindheit erlebt habe. Auch Aussagen über traditionelle Rollenbilder sorgten im Prozess für Aufmerksamkeit. „Das kommt von Afghanistan. Von den Taliban“, meinte er. Bezogen auf Frauen betonte der 17-Jährige: „Frauen haben Regeln zu befolgen, Männer aber nicht.“ Die Staatsanwältin hielt dem Jugendlichen entgegen, dass in Österreich andere gesellschaftliche Regeln und Werte gelten würden.
Geldstrafe, Beratung und Bewährungshilfe
Obwohl die Vorwürfe schwer wiegen, muss der Jugendliche vorerst nicht ins Gefängnis. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro sowie mehrere Auflagen. Dazu zählen unter anderem Beratungsmaßnahmen und Bewährungshilfe.
Urteil noch nicht fix
Die Staatsanwaltschaft meldete Bedenken gegen das Urteil an und erbat Bedenkzeit. Damit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

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