Freispruch für Arzt und Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi: keine Volksverhetzung
Die Ikone der “Querdenker”-Bewegung wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön bewertete Bhakdis Reden in der Corona-Pandemie als nicht strafbar. Vor Gericht veranstalteten Anhänger des Angeklagten Sympathiekundgebungen.
Der pensionierte Professor für Mikrobiologie und Verfasser von Bestsellern zur Corona hat früher an den Universitäten in Mainz und Kiel gearbeitet, wo man sich von seinen Äußerungen während der Pandemie distanzierte. Die Generalstaatsanwaltschaft warf Bhakdi Volksverhetzung in zwei Fällen vor und forderte am Dienstag eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro. Ihrer Überzeugung nach überschritten Bhakdis Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit.Laut Anklage soll Bhakdi im April 2021 im Zusammenhang mit heftiger Kritik an der Impfpolitik Israels auch gegenüber in Deutschland lebenden Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.
Richter sieht Mehrdeutigkeit der Aussagen
Der Richter sagte in seiner Begründung, bei mehrdeutigen Aussagen müssten auch andere Deutungen berücksichtigt werden. Es sei nicht vollständig auszuschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk gemeint habe.
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Rechtsmittel an. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Generalstaatsanwaltschaft habe nur einen Teil der Videos gesehen, die Vorwürfe habe sie nur behauptet, aber nicht bewiesen, sagte einer der Verteidiger. Die Verteidigung wies auch darauf hin, dass die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren nach gründlicher Prüfung bereits eingestellt habe.
Ungewöhnliche Szenen im Gerichtssaal
Die Verhandlung hatte mit einer Unterbrechung und dem Vorspielen von Reden des Angeklagten begonnen. Zunächst scheiterte die Verteidigung mit dem Versuch, das Verlesen der Anklage zu verhindern. Die Anwälte warfen der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft schwerwiegende Mängel in der Anklage vor. Der Strafrichter entschied nach einer Unterbrechung, den Prozess fortzusetzen. Es habe keine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung gegeben. Er gab aber den rechtlichen Hinweis, dass nach derzeitigem Stand von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen möglicherweise nicht mehr auszugehen sei.
Im Gerichtssaal kam es zu Beginn unter den Augen von mehr als 40 Journalisten und Zuschauern zu einer ungewöhnlichen Szene. Eine weiß gekleidete Frau kniete vor dem Angeklagten nieder. Bhakdi, der im Kreis Plön wohnt, hielt die flachen Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit der Frau. Am Nachmittag begannen die Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung. Mit einem Urteil wurde für den späten Nachmittag gerechnet.
Fans empfingen Bhakdi unter Applaus
Bhakdi gilt als Ikone der „Querdenker“-Bewegung, der über zahlreiche Anhänger verfügt. Zu Beginn des Prozesses waren es mehr als 300 Menschen, die mit Transparenten ihre Solidarität mit dem Angeklagten ausdrückten. „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“, war unter anderem zu lesen. Andere schrieben „Danke Sucharit Bhakdi“ auf ihr Banner und malten ein rotes Herz daneben.
Der 76 Jahre alte Angeklagte kam mit einem Elektroklapprad angefahren und wurde von seinen Anhängern mit Applaus und Jubel begrüßt. Die Polizei setzte rund 50 Beamte ein, um für einen geregelten Ablauf zu sorgen. Auch die Justiz verstärkte ihr Personal.
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