Demnach liegen dem Verfassungsgerichtshof bereits 18 Beschwerden vor, die sich im Wesentlichen auf ähnliche Argumentationen stützen. Ein Streitpunkt sei etwa die Frage, ob die ORF-Beitragsservice GmbH (OBS) überhaupt zur Erlassung von Bescheiden legitimiert sei.

Der Verfassungsgerichtshof hält diese Rechtsfragen für derart bedeutend, dass er sie gebündelt mittels sogenannter Rechtsätze beantworten wird. Eine derartige Maßnahme wurde bisher nur äußerst selten getroffen, zuletzt im Zusammenhang mit dem Glücksspielgesetz, wie Rechtsanwalt Gerold Beneder berichtet.

Verfahren zum ORF-Beitrag automatisch unterbrochen

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die aktuell laufenden Verfahren. Sobald der Beschluss durch den Bundeskanzler offiziell im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird, sind alle beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) anhängigen Verfahren zum ORF-Beitrag automatisch unterbrochen.

Den Verwaltungsgerichten ist es ab diesem Zeitpunkt untersagt, Entscheidungen zu treffen, die der Klärung durch den VfGH vorgreifen könnten. Ein Verstoß dagegen könnte das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzen und wäre somit rechtswidrig.

Erst nachdem der VfGH seine verbindlichen Rechtsätze veröffentlicht und damit die offenen Rechtsfragen beantwortet hat, dürfen die Verwaltungsgerichte ihre Verfahren fortsetzen. Bis dahin herrscht also vorläufiger Stillstand in sämtlichen anhängigen ORF-Verfahren.

“Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der Verfassungsgerichtshof die vorgebrachten Einwände ernst nimmt und die zugrunde liegenden Rechtsfragen für erheblich hält”, erklärt Rechtsanwalt Beneder. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des ORF-Beitrages steht somit unmittelbar bevor.