
Geldwäsche: Bargeldverbot am Kebap-Stand?
Ein Schweitzer Nationalratsabgeordneter schlägt vor, Barbershops, Imbisse, Shisha-Bars & Co. schrittweise bargeldlos zu stellen, um Geldwäsche zu stoppen. Der Bundesrat warnt vor rechtlichen Hürden – Branchenvertreter sehen Diskriminierung.
In der Schweiz wird über ein Bargeldverbot in Barbershops, Imbissen und Shisha-Bars diskutiert. Der Auslöser sind organisierte Banden die dort verstärkt Geld waschen sollen. Die spektakuläre Forderung stammt vom Mitte-Nationalrat Martin Candinas.
Aus einem Artikel von 20Minuten verweist Candinas auf Daten der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS): Demnach ist die Zahl der Verdachtsmeldungen im Jahr 2024 um 27,5 Prozent gestiegen. Besonders betroffen seien Branchen mit niedrigen Zutrittshürden und wenig Regulierung. Seine Lösung: Ein temporäres Bargeldverbot in diesen Geschäftsbereichen.
„Wenn wir wissen, dass Bargeld in gewissen Branchen ein Problem sein könnte, müssen wir Transaktionen besser kontrollieren“, so Candinas gegenüber 20 Minuten.
Bundesrat warnt vor Verfassungsproblemen
Aus verfassungsrechtlichen Gründen lehnt der Bundesrat die Idee ab. Ein Bargeldverbot nur für bestimmte Branchen sei „problematisch“, weil es die Wirtschaftsfreiheit verletzen und leicht umgangen werden könne.
Stattdessen soll das Fedpol bis Ende 2025 eine nationale Strategie gegen organisierte Kriminalität vorlegen.
Auch bei Branchenverbänden stößt der Vorschlag auf massive Ablehnung. Sandra Bossi von Coiffure Suisse nennt die Idee diskriminierend und realitätsfern.
Auch Gastrosuisse kritisiert, dass ältere Gäste oft nur bar zahlen – ein Bargeldverbot würde diese Kundengruppe ausschließen und kleinen Betrieben zusätzlichen Aufwand bringen.
Barbershops & Co. bei Kriminellen beliebt
Im Interview mit 20 Minuten erklärt der Geldwäsche-Experte Fabian Teichmann, dass kriminelle Banden gezielt Branchen mit niedrigen Einstiegshürden und fehlender staatlicher Regulierung – etwa Imbisse, Barbershops oder Nagelstudios – nutzen, um illegale Einnahmen in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Diese Strukturen seien leicht zu verschleiern: Gibt ein Betrieb bei der Bank schlicht an, mehr verkauft zu haben, als tatsächlich der Fall war, bleibe das häufig unbemerkt – solange die Beträge nicht völlig aus dem Rahmen fallen. Solche Geschäfte bieten zudem eine gute Risikostreuung, denn selbst wenn ein Laden auffliegt, bleiben oft viele andere bestehen.
Ein pauschales Bargeldverbot würde die organisierte Kriminalität hingegen kaum stoppen: Die Täter könnten einfach die Branche wechseln oder den Geschäftszweck im Handelsregister anpassen. Die Flexibilität solcher Strukturen macht es schwer, sie mit simplen Verboten zu bekämpfen.
Kommentare