Streit um amtliche Informationen
Das Auswärtige Amt argumentierte bisher, SMS auf Mobiltelefonen seien grundsätzlich keine amtlichen Dokumente und müssten daher auch nicht archiviert oder herausgegeben werden. Das Berliner Verwaltungsgericht widersprach dieser Sichtweise nun deutlich. Die Richter stellten klar, dass SMS sehr wohl amtliche Informationen darstellen können – jedenfalls dann, wenn ihnen ein erheblicher Informationswert zukomme. Genau das sei hier der Fall gewesen. Die Nachrichten würden zeigen, „mit welchen Worten“ die damalige Außenministerin kurz vor der UN-Generalversammlung um Zustimmung zur Ukraine-Resolution geworben habe.
Nachrichten an mehrere Außenminister
Konkret geht es um vier SMS an die Außenminister von Senegal, Äthiopien, Nigeria und Brasilien. Laut Gericht war bereits der persönliche Versand durch Baerbock außergewöhnlich, da dienstliche SMS laut internen Sicherheitsvorgaben des Ministeriums eigentlich untersagt seien. Ob die Inhalte zusätzlich in Akten oder Gesprächsvermerken dokumentiert wurden, spiele laut Urteil keine Rolle. Gerade der exakte Wortlaut der Nachrichten habe einen eigenständigen Informationswert.
Teilweise Schwärzungen erlaubt
Allerdings dürfen bestimmte Stellen geschwärzt werden. Dazu zählen etwa Formulierungen zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Hinweise, die Rückschlüsse auf einzelne Adressaten zulassen könnten. Das Gericht begründete dies mit dem Schutz internationaler Beziehungen.
Ministerium akzeptiert Urteil
Eine Berufung gegen die Entscheidung wäre grundsätzlich möglich. Laut Berichten will das Auswärtige Amt das Urteil jedoch akzeptieren. Derzeit werde geprüft, welche Auswirkungen die Entscheidung künftig auf die Aktenführung und den Umgang mit digitaler Kommunikation haben könnte. Die Plattform „FragDenStaat“ spricht von einem Meilenstein für die Informationsfreiheit. Erstmals habe ein Gericht ausdrücklich entschieden, dass Behörden SMS nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben müssen.

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