Die Maßnahme war vom Insolvenzverwalter des Signa-Gründers, Andreas Grabenweger, erwirkt worden. Er vertritt die Auffassung, dass die Gelder in der Stiftung letztlich René Benko zuzurechnen seien und dem Zugriff der Gläubiger nicht entzogen werden dürften. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts kann die Stiftung nun wieder über die betroffenen Vermögenswerte verfügen.
Streit um Eigentum an Millionenvermögen
Im Zentrum des Verfahrens steht die Ingbe-Stiftung, die nach Benkos Mutter Ingeborg Benko benannt ist. Zwar stammen die eingebrachten Gelder ursprünglich von René Benko, als Begünstigte der Stiftung gelten jedoch Familienmitglieder – insbesondere seine Mutter.
Die Verteidigung argumentiert daher, dass das Vermögen rechtlich nicht mehr René Benko gehöre. Der Insolvenzverwalter sieht das anders. Aus seiner Sicht könnte das Stiftungsmodell dazu genutzt worden sein, Vermögenswerte dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen.
Hohe Kosten für den Insolvenzverwalter
Mit der Aufhebung der Vermögenssperre ist für Grabenweger auch ein finanzieller Rückschlag verbunden. Laut dem Beschluss des Liechtensteiner Obergerichts muss er Verfahrenskosten in Höhe von rund 317.000 Franken tragen. Davon entfallen etwa 164.000 Franken auf die Stiftung und weitere 153.000 Franken auf Ingeborg Benko.
Verfahren noch nicht endgültig beendet
Die juristische Auseinandersetzung ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Dem Insolvenzverwalter steht weiterhin der Weg zum liechtensteinischen Höchstgericht offen. Ob Grabenweger diesen Schritt tatsächlich setzt, ist derzeit noch offen.
Für die Benko-Familie bedeutet die Entscheidung vorerst jedenfalls eine deutliche Entlastung: Die blockierten Millionenbeträge sind wieder verfügbar – zumindest bis zu einer möglichen neuerlichen gerichtlichen Entscheidung.

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