Gericht kippt Entscheidung – Verfahren gegen Regierungskritiker
Ein Mann kritisiert den Nationalsozialismus – und landet vor Gericht. Es geht um ein Facebook-Posting, dem erkennbar keine totalitäre Intention zugrunde liegt. Zunächst sah das auch die Justiz so. Doch ein späterer juristischer Beschluss aus Baden-Württemberg kommt zu einer anderen Einschätzung. Er zeigt, wie aus einem Schutzparagraphen gegen NS-Propaganda ein Instrument wird, mit dem scharfe Regierungskritik unter Strafverdacht gerät. Genau vor dieser Entwicklung hatte J.D. Vance vor einem Jahr gewarnt.
Redaktion / news•

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