Künftig sollen ausländische Straftäter, gegen die ein aufrechtes Einreise- oder Aufenthaltsverbot besteht, nach Verbüßung der gesetzlichen Mindesthaftzeit auch ohne ihre Zustimmung in ihr Herkunftsland überstellt werden können.

Bisher scheiterten Überstellungen ins Herkunftsland häufig daran, dass die betroffenen Personen ihre Zustimmung verweigerten. Dieses Zustimmungserfordernis soll nun im Regelfall entfallen.

Ausgenommen von der neuen Regelung bleiben jedoch Personen, die wegen schwerer Gewaltverbrechen, Sexualdelikten oder terroristischer Straftaten verurteilt wurden.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass bereits 2025 mit 208 Überstellungen ein Rekordwert bei der „Haft in der Heimat“ erreicht worden sei. Mit der Gesetzesänderung soll diese Zahl künftig deutlich steigen. Justizministerin Anna Sporrer bezeichnete die Reform als dringend notwendig. Die Belastung in den Justizanstalten habe ein Ausmaß erreicht, das für die Mitarbeiter zunehmend schwer zu bewältigen sei.

Die geplanten Maßnahmen sollen daher nicht nur Platz schaffen, sondern auch langfristig zur Stabilisierung des Strafvollzugs beitragen.

Mehr Chancen für Ausbildung statt Haftantritt

Neben den Abschiebungsregelungen enthält die Reform auch Maßnahmen zur Senkung der Rückfallquote. So wird der Strafaufschub für Personen in Ausbildung ausgeweitet.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt wurde, soll den Haftantritt künftig länger als bisher aufschieben können, um eine begonnene Lehre oder Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.

Nach Ansicht der Regierung erhöht ein abgeschlossener Ausbildungsweg die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung und reduziert das Risiko weiterer Straftaten.

Unterstützung aus der Koalition

Innenminister Gerhard Karner sieht in der Reform einen wichtigen Schritt im Umgang mit straffälligen Personen ohne Aufenthaltsrecht. Die Möglichkeit, solche Täter bereits nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafe außer Landes zu bringen, sei ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung des Systems.

Auch Bundeskanzler Christian Stocker unterstützt die Reform. Die Regierung wolle konsequent gegen Personen vorgehen, die kein Recht auf Aufenthalt in Österreich hätten oder dieses Recht missbraucht hätten.

Ähnlich äußerte sich auch Yannick Shetty. Die Reform zeige, dass die Bundesregierung ihren angekündigten Kurs im Bereich Migration und Sicherheit weiterverfolge. Geht das Gesetzgebungsverfahren wie vorgesehen über die Bühne, soll die Reform bereits im November in Kraft treten. Die Bundesregierung erwartet sich dadurch sowohl eine Entlastung der Gefängnisse als auch eine effizientere Vollziehung bestehender Aufenthalts- und Einreiseverbote.