Hammer-Urteil zu Corona-Hilfen: Millionen-Rückforderungen für Konzerne
Ein Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) sorgt derzeit für erhebliche Unruhe bei Unternehmen, die während der Pandemie staatliche Corona-Hilfen erhalten haben. Der OGH entschied am 28. April 2026 (1 Ob 23/26b), dass bei den EU-Beihilfeobergrenzen nicht jede Tochterfirma einzeln zählt, sondern der gesamte Konzern als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden muss.
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Nochmals zusammengefasst:
Ein OGH-Urteil zur Corona-Hilfe verpflichtet Unternehmen zur Rückzahlung überhöhter Förderungen, da der gesamte Konzern als Einheit zählt.
Die wichtigsten Fakten:
- OGH-Urteil vom 28. April 2026
- Rückforderungen für überzahlte Corona-Hilfen möglich
- EU-Beihilferecht hat Vorrang
- Unternehmen könnten insolvenzgefährdet sein
- Mögliche Rückforderungswellen in Millionenhöhe
Orte:Österreich
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