Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, weist die Person keine Symptome auf, wurde jedoch wie die erste erreichte Person „über die empfohlenen Maßnahmen informiert und zeigt sich kooperativ”. Das Risiko einer tatsächlichen Ansteckung wird als äußerst gering eingeschätzt.

Dritte Kontaktperson weiter verschwunden

Das Gesundheitsministerium und die zuständigen nationalen sowie internationalen Behörden arbeiten „weiterhin intensiv an der Nachverfolgung möglicher Kontaktpersonen“, wurde in dem Statement betont. Die nun ausfindig gemachte Person habe keinen engen oder längeren Kontakt mit der infizierten Person gehabt, die sich kurzzeitig im selben Flugzeug von Johannesburg nach Amsterdam befand. „Sie saß nicht – wie auch die erste österreichische Niedrigrisiko-Kontaktperson – im unmittelbaren Umfeld der Erkrankten, wodurch ein enger oder längerer Kontakt nach derzeitigen Erkenntnissen ausgeschlossen werden kann“, so das Ministerium.

„Die dritte Person, die wie die zweite Person nicht in Österreich gemeldet ist, was das Auffinden sehr schwierig macht, konnte bislang nicht aufgefunden werden. Aus derzeitiger Sicht ist zudem unklar, ob sich die Person in Österreich aufhält.“ Die Gesundheitsbehörde setze dennoch „alles daran, auch die dritte Person ausfindig zu machen”. Es wurde betont, dass es derzeit keinen bestätigten Hantavirus-Fall in Österreich gibt. Alle international bisher bekannten Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit dem betroffenen Kreuzfahrtschiff.

Meldepflicht in Österreich erweitert

Um auf ein mögliches zukünftiges Auftreten von Hantaviren, die von Mensch zu Mensch übertragen werden, vorbereitet zu sein, wurde die bestehende Meldepflicht bei Hantavirus-Erkrankungen oder -Todesfällen in Österreich erweitert. Seit einer Woche müssen auch begründete Verdachtsfälle von Hantavirus-Infektionen, die von Mensch zu Mensch übertragen werden, gemeldet werden.

Für identifizierte Niedrigrisiko-Kontaktpersonen gibt es folgende Handlungsempfehlungen: Sie sollen sechs Wochen nach dem letzten Kontakt Symptome selbst beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort die Gesundheitsbehörde kontaktieren. Großveranstaltungen, medizinische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen sollten gemieden werden. In stark frequentierten Innenräumen sollte eine FFP2-Maske getragen werden. Zudem sollte die Gesundheitsbehörde über einen Wechsel des Aufenthaltsorts informiert werden.