Höchststrafen gegen Afghanen im Fall Leonie: Dreimal Mord!
Alle drei Hauptangeklagten wurden wegen Mordes schuldig gesprochen, zwei darüber hinaus wegen Vergewaltigung. Es wurden Höchststrafen verhängt: Lebenslang, 20 und 19 Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Bis zuletzt war ungewiss, ob es auch zu Schuldsprüchen wegen Mordes kommen würde.
Für die Eltern war das lange Warten schon längst eine Tortur. Die Aufarbeitung von Leonies Tod hatte sich mehrmals verzögert. Mit den Urteilen dürfte das lange Warten auf Gerechtigkeit für sie ein Ende haben. Die drei Afghanen waren “nur” wegen Vergewaltigung angeklagt gewesen. Die Eltern hatten von Anfang an eine Mordanklage gefordert, und so haben die Geschworenen schlussendlich auch entschieden: Es war Mord.
Die Geschworenen mussten über Mord, Mord durch Unterlassung und Vergewaltigung urteilen – und sie haben sich nach mehrstündiger Beratung festgelegt: Der Erstangeklagte (24) wurde wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen und erhielt dafür lebenslange Haft. Der Zweitangeklagte (19), in dessen Wohnung die Tat stattfand, muss wegen Mordes durch Unterlassung für 20 Jahre hinter Gitter. Der Drittangeklagte (20) – er war Leonies Freund – muss wegen Mordes und Vergewaltigung für 19 Jahre ins Gefängnis.
Damit wurden Höchststrafen verhängt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Darüber hinaus erhielt die Familie in Summe 140.000 Euro Schmerzensgeld. Den beiden Eltern wurden jeweils 30.000 Euro zugesprochen, den Geschwistern je 20.000 Euro.
Prozessbeobachter rechneten mit Höchststrafen
Die drei Afghanen hatten Leonie (13) im Sommer 2021 mit Drogen vollgepumpt und anschließend brutal missbraucht. Dass es zu einem Schuldspruch kommen würde und zu einem durchaus hohen Strafausmaß, galt als so gut wie sicher. Prozessbeobachter rechneten mit Höchststrafen. Unklar war nur, ob die Täter auch wegen Mordes verurteilt werden würden. Dies hatte am Ende die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer bereits angedeutet – der eXXpress berichtete. Die jungen Migranten waren “nur” wegen Vergewaltigung mit Todesfolge auf der Anklagebank gesessen.
Zum emotionalen Höhepunkt des Schlusstages im Prozess wurde der offen verlesene Brief von Leonies Vater. Darin schildert er die Verzweiflung seit dem Tod seiner Tochter und bittet um eine gerechte Strafe für die jungen Männer, die für Leonies grausames Schicksal verantwortlich sind.
Verzögerungen führten zu unerträglichem Warten für die Eltern
Eines steht fest: Für Leonies Eltern hat das unerträgliche Warten ein Ende. Die Aufarbeitung von Leonies Tod hatte sich für sie quälend in die Länge gezogen. Zunächst durch die Flucht eines der Verdächtigen nach England und die spätere Auslieferung nach Österreich. Schließlich erkrankte auch noch die vorsitzende Richterin während des Prozesses.
Die Brutalität des Tathergangs schockiert Österreich bis heute: Dem Mädchen waren am Abend des 25. Juni 2021 Drogen bis zur Bewusstlosigkeit eingeflößt worden. Zuvor hatte es sich mit dem Drittangeklagten in die Wohnung des Zweitangeklagten begeben – um zu feiern, wie Leonie dachte. Hier traf sie auch den Erstangeklagten. Im Laufe des Abends mischten die drei Afghanen dem Mädchen mindestens sechs Ecstatsy-Tabletten Getränk. Als die Wirkung der Drogen einsetzte, vergewaltigten sie Leonie hintereinander. Doch die Ecstasy-Dosis war für das Mädchen aus Tulln auch tödlich.
Mit weiteren Rechtsmitteln wird gerechnet
Die Angeklagten hatten erklärte, sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit Leonie gehabt. Danach hätten sie geschlafen. Wann das Mädchen den schließlich tödlichen Zustand erreicht hatte, darüber konnte keiner der Angeklagten eine Angabe machen. Sie bestritten auch, dem Mädchen die Drogen verabreicht zu haben. Erst als sie aufgewacht seien, hätten sie gemerkt, dass es der 13-Jährigen schlecht ging.
Das kauften ihnen die Geschworenen nicht ab. Nun sind die Urteile gefallen.
Die Verteidiger der drei Angeklagten, Wolfgang Haas, Thomas Nirk, Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang hatten am Ende des Verfahrens noch an die Geschworenen plädiert, sich in ihrer Entscheidung nicht von Emotionen treiben zu lassen. Mit weiteren Rechtsmitteln wird jedoch gerechnet.
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