In Süditalien ist Rechtsgeschichte geschrieben worden: Ein Junge wurde offiziell als Sohn von drei Elternteilen anerkannt. Damit gilt das Kind nun auch rechtlich als Sohn seiner Mutter und zweier Väter, die ihn gemeinsam großziehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Natürlich gezeugt
Die Geschichte begann in Deutschland, wo das Kind geboren wurde. Die Mutter, eine Freundin eines homosexuellen Paares, zeugte das Kind laut der Krone auf natürlichem Weg mit einem der beiden Männer. Zunächst wurde der Junge rechtlich von der Mutter und dem biologischen Vater anerkannt.
„Zweiter Vater“ brachte sich ins Spiel
Danach wollte auch der Partner des biologischen Vaters die offizielle Anerkennung. Ein deutsches Gericht entschied, dass eine Adoption unter diesen speziellen Umständen nach deutschem Recht zulässig ist.
Steiniger Weg durch die Instanzen
Da einer der Väter in der Region Apulien im Register der im Ausland lebenden Italiener geführt wird, forderte die Familie die Eintragung der dreifachen Elternschaft auch in Italien. Eine Gemeinde in Apulien lehnte dies zuerst ab, doch das Berufungsgericht in Bari hob diese Entscheidung nun auf. Die Richter ordneten die Übernahme der deutschen Urkunde an und verwiesen dabei explizit auf die Entscheidung der deutschen Justiz.
Rechtliche Hürden in Italien
Kurios: Italien galt lange als Schlusslicht Westeuropas bei der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Erst 2016 wurden Lebenspartnerschaften legalisiert. Ein generelles Adoptionsrecht für Homosexuelle wurde damals jedoch auf Druck katholischer Verbände aus dem Gesetz gestrichen. Dennoch haben italienische Gerichte in der Vergangenheit immer wieder Einzelfallentscheidungen getroffen und die Adoption von Kindern des jeweiligen Lebenspartners erlaubt.

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