Die Analyse kommt zum Schluss, dass die Regelung verfassungswidrig sei und gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verstoße. Die IGGÖ hatte bereits nach der Beschlussfassung im Nationalrat angekündigt, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten.

Selektive Regelung unter Verdacht

Erstellt wurde das Gutachten von Markus Vašek von der Johannes Kepler Universität Linz, berichtet Oe24. Die zentrale Kritik: Auch die neue Regelung bleibe eine einseitige Maßnahme gegen das islamische Kopftuch. Wörtlich heißt es im Gutachten: „Im Ergebnis hat die Gesetzgebung die von einer Ungleichbehandlung betroffene Personengruppe stark erweitert, sodass der (…) Wille zum selektiven Herausgreifen zwar mit Blick auf die betroffene Religion weiterhin selektiv bleibt, das Herausgreifen jedoch umfangreicher angelegt ist.“ Damit sieht der Jurist weiterhin eine problematische Zielrichtung des Gesetzes.

Auch neue Fassung soll verfassungswidrig sein

Vašek kritisiert die gesetzliche Begründung. Kopftuch tragende Schülerinnen würden darin „als monolithischer Block mit fehlender kognitiver Reife und emotionaler Abstraktionsfähigkeit behandelt“, heißt es im Gutachten. Auch wenn der Gesetzgeber das Verbot nun auf das Tragen als „Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht“ eingeschränkt hat, ändere das laut Analyse nichts am Kernproblem der Ungleichbehandlung.

Die Schlussfolgerung des Gutachtens: Auch die neue Fassung des Kopftuchverbots verstoße gegen das verfassungsgesetzliche Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität.