Ausgangspunkt der Vorfälle war ein Zwischenfall im Februar in der Wiener U6. Laut Anklage wollte der Mann während der Fahrt einen Joint anzünden. Als ihn ein anderer Fahrgast darauf ansprach und kritisierte, eskalierte die Situation. Vor Gericht schilderte der 55-Jährige, er habe daraufhin lediglich gesagt: „Schleich’ dich raus.“ Zur Einschüchterung zog er jedoch ein Springmesser und ließ die Klinge herausschnappen. Nach Darstellung der Ermittler kam es zu einem Gerangel. Der betroffene Fahrgast flüchtete schließlich in der Station Am Schöpfwerk und ließ sogar sein Fahrrad in der U-Bahn zurück. Zudem soll der Angeklagte zwei weitere Fahrgäste mit dem Messer bedroht haben. Dies bestritt er vor Gericht.

Weitere Vorfälle in Wiener U-Bahnstationen

Der Zwischenfall in der U6 war laut Gericht kein Einzelfall. Wenig später soll der Mann in der Station Volkstheater der U2 eine Zigarette angezündet haben. Als Sicherheitsmitarbeiter einschritten, verlor er erneut die Beherrschung. Laut Zeugenaussagen bedrohte er dabei einen Security-Mitarbeiter mit einem Messer. Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück und erklärte, er habe lediglich seinem Ärger Luft gemacht.

Drohungen gegen Polizisten

Nur wenige Tage später kam es zum nächsten Polizeieinsatz. Trotz einer Wegweisung erschien der Mann bei seinen Adoptiveltern und sorgte dort für Aufregung.

Als Polizeibeamte einschritten, soll er sie massiv beschimpft und bedroht haben. Nach Angaben eines Zeugen kündigte der 55-Jährige an, die Beamten umzubringen. Bei der anschließenden Festnahme wurde ein Polizist an der Schulter verletzt. Im Verfahren spielte die psychische Verfassung des Angeklagten eine zentrale Rolle. Laut Staatsanwaltschaft leidet der frühere Friseur an einer schizoaffektiven Störung und gerät immer wieder aufgrund alltäglicher Situationen außer Kontrolle.

Die Staatsanwaltschaft verwies auf eine hohe Rückfallgefahr und eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.

Unterbringung in forensisch-therapeutischem Zentrum

Der Senat ordnete schließlich die Einweisung des 55-Jährigen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an. Dort soll er behandelt werden, um weitere gefährliche Vorfälle zu verhindern. Das Gericht sah aufgrund der psychischen Erkrankung und der wiederholten Bedrohungen eine erhebliche Gefahr, dass es ohne entsprechende therapeutische Maßnahmen zu weiteren Straftaten kommen könnte.