Jetzt ist es amtlich: Seit vergangenem Dienstag darf in der EU kein neuer Pkw und kein leichtes Nutzfahrzeug mehr zugelassen werden, das nicht eine ganze Batterie an Assistenzsystemen an Bord hat. Die EU-Verordnung 2019/2144, die General Safety Regulation, greift damit in ihrer Stufe C – der dritten und vorerst letzten Ausbaustufe. Betroffen sind alle Neuwagen der Klassen M1 und N1.
Neu verpflichtend werden ein Notbremsassistent, der auch Fußgänger und Radfahrer erkennen und selbstständig bremsen muss, ein Notfall-Spurhalteassistent nun auch für Autos mit hydraulischer Lenkung, ein erweiterter Müdigkeits- und Ablenkungswarner sowie ein verbesserter Fußgängerkopfschutz. Dazu kommt ein Bremslicht, das bei einer Vollbremsung nicht mehr nur leuchtet, sondern blinkt.
Die Technik übernimmt – ob man will oder nicht
Was auf dem Papier nach Sicherheit klingt, bedeutet in der Praxis: Der Fahrer gibt Kontrolle ab. Die neuen Systeme piepen, bremsen mit, vibrieren und warnen – und reaktivieren sich nach jedem Motorstart ganz automatisch. Wer sie abschalten will, muss das bei jeder Fahrt aufs Neue tun. Besonders umstritten ist der bereits seit 2024 verpflichtende intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der schon bei einem Stundenkilometer zu viel warnt. Das Problem: Die Technik ist fehleranfällig. Die Testredaktion von AutoScout24 stellte wiederholt fest, dass Tempolimits falsch erkannt werden – bis hin zur Tempo-30-Warnung auf der Autobahn.
Zum eigentlichen Reizthema wird aber der Datenspeicher. In jedem Neuwagen sitzt inzwischen ein „Event Data Recorder” – eine Blackbox, wie man sie aus Flugzeugen kennt. Sie zeichnet rund um einen Unfall Geschwindigkeit, Bremsverhalten und weitere Fahrdaten auf. Ausschalten lässt sich der EDR seit Juli nicht mehr. In Deutschland wurden solche Daten bereits mehrfach vor Gericht als Beweismittel verwendet.
„Gläsern – überwacht vom eigenen Auto"
Am tiefsten greift ein System, das Apollo News zu Recht ins Zentrum rückt: der Ablenkwarner ADDW (Advanced Driver Distraction Warning). Dabei werden die Augenbewegungen des Fahrers per Kamera im Sekundentakt erfasst – schaut er zu lange von der Straße weg, ertönt ein Warnsignal. Ausgelöst wird die Ermahnung schon, wenn der Fahrer kurz die Klimaanlage justiert oder zur Wasserflasche greift.
Und es bleibt nicht bei einer punktuellen Messung. In einem „delegierten Rechtsakt” legte die EU-Kommission 2023 fest, dass die Augenbewegungen dauerhaft gemessen werden. Die Erfassung startet, sobald das Fahrzeug 20 km/h erreicht – bei Tag wie bei Nacht. Der österreichische ÖAMTC bestätigt: Das Kamerasystem registriert nicht nur Ermüdung, sondern auch den Blick aufs Mobiltelefon. Betroffen sind nicht nur Pkw, sondern auch Klein- und Linienbusse sowie Güterfahrzeuge von 3,5 bis über zwölf Tonnen.
Offiziell heißt es, die Systeme sollten keine biometrischen Daten speichern und keine Daten an Dritte weitergeben. Doch das ändert nichts am Grundsätzlichen: Erstmals filmt eine gesetzlich vorgeschriebene Kamera den Menschen am Steuer permanent – und entscheidet selbst, wann er sich zu unaufmerksam verhält. Was als Sicherheitshelfer verkauft wird, ist zugleich ein Kontrollinstrument. Big Brother, so lässt es sich zuspitzen, fährt künftig auf jedem Fahrersitz mit.

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