Zwei Tage vor der ORF-Wahl sind mit Ex-ORF-Journalistin Sonja Sagmeister und Ex-ORF-Managerin Petra Höfer noch zwei weitere Personen für ein Hearing im ORF-Stiftungsrat eingeladen worden. Die übrigen sieben sind bereits länger nominiert und präsentierten am Montagabend ihre Ideen in der ORF III-Sendung “ORF-Wahl 2026: Vor der Entscheidung”. Im Schnitt 84.000 Personen vor den Fernsehschirmen machten sich ein Bild von ihnen.

Im Rennen um die Stimmen der ORF-Stiftungsräte sind APA-CEO Clemens Pig, Ex-ProSiebenSat.1Puls4-Geschäftsführer Markus Breitenecker, ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer, Ex-HBO-Manager Johannes Larcher, ORF III-Co-Geschäftsführerin Kathrin Zierhut-Kunz, Exxpress-Herausgeberin Eva Schütz, Ex-ServusTV-Chefredakteur Robert Altenburger und nun auch Sagmeister und Höfer, die beide in Rechtsstreitigkeiten mit dem ORF verstrickt waren. Der Kurier berichtete zunächst über die Neuzugänge. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer bestätigte die Nominierungen gegenüber der APA.

Höfer und Sagmeister wollen ORF reformieren

Höfer betonte im Rahmen einer Diskussionssendung, dass sie sich beworben habe, da ihr das Unternehmen “am Herzen liegt”. Sie will es mit klarer Distanz zu Parteipolitik und einer neuen Unternehmenskultur “wieder in Schwung bringen”. Sie managte einst etwa die Plattformen Fidelio und Flimmit und war stv. ORF-TVthek-Leiterin. Gegen den ORF zog sie mit dem Vorwurf der Diskriminierung in ein langwieriges Gleichbehandlungsverfahren, das letztlich mit einem Vergleich endete.

Sagmeister wurde vor mehreren Jahren vom ORF gekündigt und ging dagegen vor. Im Vorjahr stellte das Oberlandesgericht Wien (OLG) fest, dass die Kündigung unrechtmäßig erfolgte. Sie tritt nun für eine Stärkung von Informationsfreiheit, Unabhängigkeit und Transparenz nach innen und außen sowie eine Aufwertung der Landesstudios, des Auslandskorrespondenten-Netzes und der investigativen Berichterstattung ein. Zuletzt macht sie u.a. mit einer Aussendung, in der sie Stiftungsratsvorsitzenden Lederer attackierte, Druck, nominiert zu werden.

Mit der späten Nominierung durch die als SPÖ-nahe geltende Stiftungsrätin Andrea Schellner verpassten die beiden allerdings die Chance, sich am Montagabend beim Spartensender ORF III dem Publikum zu präsentieren. Die Sendung stieß mit im Schnitt 84.000 Zusehern und einem Marktanteil von vier Prozent auf überdurchschnittliches Interesse. Gewöhnlich verfolgen am Montaghauptabend im Schnitt 72.000 Zuschauer das ORF III-Programm.

Stiftungsräte entscheiden am Donnerstag

Vor Ort im Publikum fanden sich für die ORF III-Sendung neben der gegenwärtigen ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher, dem ORF-Direktorenteam und ORF-Mitarbeitern auch etliche ORF-Stiftungsräte ein. Sie verfolgten eine sachliche Debatte und entscheiden am Donnerstag darüber, wer ab 2027 die Führung des öffentlich-rechtlichen Medienhauses übernimmt.

Dabei gelten für die Wahl bzw. das Bestellungsverfahren heuer strengere gesetzliche Vorgaben. Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG) schreibt ein transparentes, offenes, wirksames und nichtdiskriminierendes Bestellungsverfahren und transparente, objektive, nicht diskriminierende und verhältnismäßige Kriterien vor. Nicht zuletzt deshalb wurde auch die öffentliche Präsentation der Bewerber vorgenommen. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer betonte mehrfach, dass man sich mit Experten abgestimmt habe, um die Vorgaben bestmöglich umzusetzen. “Es ist mehr Transparenz als jemals zuvor gegeben”, sagte er und sprach von einer “internationalen Vorreiterrolle”, die man einnehme.

Anfechtung der Wahl denkbar

Um dem Gesetz zu entsprechen, sind die 35 ORF-Stiftungsäte am Donnerstag im Anschluss an die Hearings der Bewerber dazu aufgerufen, qualitative Statements abzugeben, in denen sie ihre Entscheidung für eine Person begründen. Das wird protokolliert, aber nicht veröffentlicht. Der Wahlakt in einer Wahlzelle ist an sich geheim. Aber die Stimmzettel sind namentlich gekennzeichnet.

Mehrfach wurde in Medienberichten vermutet, dass die Wahl bei der Medienbehörde KommAustria angefochten werden könnte – etwa von unterlegenen Kandidaten, die sich als besser qualifiziert einschätzen, oder Gebührenzahlern, sofern sich 120 für eine Beschwerde zusammenschließen. Auch der Bund oder einzelne Bundesländer könnten einen Antrag einreichen, wenn sie eine Missachtung des Gesetzes vermuten.

Die weisungsfreien ORF-Stiftungsräte unterliegen einer Sorgfaltspflicht. Dass sie persönlich haften könnten, ist prinzipiell denkbar – etwa wenn sie nicht nach bestem Wissen, sondern nach politischer Vorgabe abstimmen würden. Rundfunkrechtsexperte Hans Peter Lehofer merkte aber im Standard an, dass sich in der Praxis die Frage der Beweisbarkeit stelle: “Man müsste nachweisen, dass mit Vorsatz jemand gewählt wurde, der völlig ungeeignet ist.”