Aufgrund des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) bzw. des Begleitgesetzes ist der ORF-Stiftungsrat erstmals explizit dazu verpflichtet, für ein transparentes, offenes, wirksames und nichtdiskriminierendes Bestellungsverfahren zu sorgen. ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer versicherte im Gespräch mit der APA, dass man sich unter Einbezug von Experten um eine bestmögliche Umsetzung bemüht habe. „Wir haben sehr gute Chancen, dass es gesetzeskonform ist”, meinte er und fügte hinzu: „Der Rechtsweg steht aber natürlich allen offen.”
Öffentliche Präsentation der Kandidaten
Um dem Gesetz Folge zu leisten, setzt der Stiftungsrat neben der Findungskommission auch auf eine öffentliche Präsentation der Kandidatinnen und Kandidaten sowie eine Diskussion mit ihnen in Anwesenheit von ORF-Stiftungs- und -Publikumsräten. Diese findet am Abend des 8. Juni statt und soll auf ORF III und ORF ON zu sehen sein. Bereits am 2. Juni um 18 Uhr veranstaltet das NEOSLab ein öffentliches Hearing im Funkhaus Wien. Lederer steht der Veranstaltung einer Parteiakademie kritisch gegenüber.
Die ORF-Wahl findet am 11. Juni in einer für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Sitzung des Stiftungsrats statt. Dabei präsentieren sich die Kandidatinnen und Kandidaten nochmals in Form von Hearings. Im Anschluss müssen die Stiftungsräte aufgrund des EMFG-Gesetzes ein qualitatives Statement abgeben, in dem sie ihre Entscheidung für eine Person begründen und erklären, warum diese in ihren Augen geeigneter ist als die anderen Kandidaten. Dies wird protokolliert, aber nicht veröffentlicht. Anschließend treten die Stiftungsräte in eine Wahlzelle, sodass der Wahlakt an sich geheim bleibt. Die Stimmzettel sind jedoch namentlich gekennzeichnet.
Einfache Mehrheit nötig
Für die Besetzung des ORF-Chefsessels ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Das Gremium hat insgesamt 35 weisungsfreie, ehrenamtliche Mitglieder, die von der Bundesregierung (sechs), den Parlamentsparteien (sechs), den Bundesländern (neun), dem ORF-Publikumsrat (neun) und dem ORF-Zentralbetriebsrat (fünf) bestellt werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind sie in parteipolitischen „Freundeskreisen” organisiert. ÖVP- und SPÖ-nahe Stiftungsräte kommen gemeinsam auf eine deutliche Mehrheit.
Nach der Wahl muss der neue Generaldirektor bzw. die neue Generaldirektorin eine Ausschreibung vornehmen, ein Direktorenteam zusammenstellen und dem Stiftungsrat zur Bestellung vorschlagen. Das Gesetz sieht maximal vier zentrale Direktoren sowie neun Landesdirektoren vor. Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute vor der Bestellung der Landesdirektoren wurde im Vorjahr abgeschafft. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der ursprüngliche Termin für die Bestellung der Direktoren (24. September) nicht gehalten wird und vorverlegt wird. Ein genaues Datum steht allerdings noch nicht fest.

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