Der Freispruch war nicht die Überraschung. Die Begründung schon.

Am Mittwoch sprach das Landesgericht Wien einen Wiener Imam vom Terror- und Verhetzungsvorwurf frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte in Predigten die Anführer der Terrororganisation Hamas als Gotteskrieger gepriesen und Israels Verschwinden „durch die Hand von Männern, die sich Gott verschrieben haben“, prophezeit.

„Kapitulationserklärung“

Ruşen Timur Aksak kennt die islamische Community in Österreich von innen. Früher war er Sprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Heute ist er einer der schärfsten muslimischen Kritiker des Islamismus – oft gegen massive Widerstände.

Auf X platzte ihm der Kragen. Er sei „fassungslos“ – über Freispruch und Begründung gleichermaßen. Sein Urteil: „Eine Urteilsbegründung wie eine Kapitulationserklärung.“

Lädt...

Später legte er nach. Das Urteil sei „leider ein Türöffner, der viele Dinge legitimieren wird, die wir als demokratische Gesellschaft nicht tolerieren dürften“. Die Arbeit der Islamismus-Kritiker sei „nur noch schwerer“ geworden.

Lädt...

Was der Richter sagte

Der Angeklagte sei zwar Anhänger einer „radikaleren Auslegungsform“ des Islam. Diese sei aber zulässig und von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt, erklärte der Richter.

Zur Hamas: Sie sei einerseits Terrororganisation, andererseits „gewählte Vertretung der Palästinenser im Gazastreifen“. Da die inkriminierten Aussagen aus der Zeit vor dem Massaker am 7. Oktober 2023 stammten, könne Hamas-Unterstützung damals nicht als Unterstützung einer Terrororganisation gewertet werden.

Dann fiel jener Satz, der hohe Wellen schlägt. Der Richter zum Angeklagten: „Haben Sie einen Terroranschlag goutiert? Nein. Das, was Sie goutiert haben, ist der militärische Kampf gegen das israelische Regime.“

Beim Verhetzungsvorwurf befand das Gericht: Der Begriff „Zionisten“ umfasse „eine Weltanschauung, eher eine politische Anschauung“ – und sei damit nicht vom Tatbestand umfasst.

Stockhammer: „Als absurd zu qualifizieren“

Lesen Sie auch

Prophezeite Israels Untergang Imam Nun Von Terror Vorwuerfen Freigesprochen

Terrorismusforscher Nicolas Stockhammer von der Universität für Weiterbildung Krems stellt gegenüber dem

exxpress

klar: Die Hamas steht in der EU seit 2003 auf der Terrorliste. Die inkriminierte Predigt stammt aus dem Jahr 2014.

Die Behauptung, Hamas-Unterstützung vor dem 7. Oktober sei keine Unterstützung einer Terrororganisation gewesen, sei „als absurd zu qualifizieren“. Die Hamas habe „zu jeder Zeit sämtliche Voraussetzungen für eine Einstufung als Terrororganisation erfüllt“ – auch bereits 2014. Stockhammer: „Da, wo eine Terrororganisation unterstützt wird und deren Handlungen gutgeheißen werden, gibt es nichts mehr zu deuten.“

Begriffe wie „Zionisten“ seien in islamistischer Rhetorik oft eine Chiffre – „wie die ominösen Zahlencodes bei Neonazis“. Es gehe darum, nicht aussprechen zu müssen, „was strafbar und/oder nach unserem Wertmaßstab moralisch verwerflich ist.“

Das Urteil drücke entweder „eine Hilflosigkeit des Rechtsstaates aufgrund mangelnder Fachkenntnis“ aus – oder „gar ein Einknicken des Gerichts vor Islamisten aus Angst vor Repressalien“. Sein Fazit: „Die Signalwirkung ist leider verheerend.“

Was der Imam gepredigt hatte

In einer Predigt aus dem Jahr 2014 in Wien-Leopoldstadt lobte der Angeklagte laut Anklage die Hamas-Führung: „Die Anführer von Hamās, der Gihad-Verbände und des Widerstands – sie opfern sich selbst für Allah. Der Feind, das zionistische Gebilde, meint, ihre Entschlossenheit brechen zu können, aber nein, niemals!“

Er fragte: „Ist der mörderische, verbrecherische Zionist jetzt mein Freund? Welcher Terrorismus? Ist nicht der Terrorismus jener, der innerhalb weniger Stunden Tausende tötet?“

Er prophezeite: „2027 wird Israel vom Erdboden verschwinden, durch die Hand von Männern, die sich Gott verschrieben haben.“

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er lehne die Hamas ab. Er wolle eine „friedliche Lösung“.

Antisemitismus-Forscherin: „Ignoriert drei Jahrzehnte Forschung"

Besonders vernichtend fällt die Einschätzung von Prof. Monika Schwarz-Friesel aus. Die Sprachwissenschaftlerin an der TU Berlin gilt als eine der führenden Forscherinnen zu antisemitischer Sprache.

Es sei „seit langem hinreichend bekannt und empirisch in der Forschung nachgewiesen“, dass die Wörter „Zionist/Zionismus als antisemitische Chiffren benutzt werden – und zwar besonders häufig“, sagt sie gegenüber dem exxpress. Das Urteil sei „scharf zu kritisieren“: Es basiere „auf einer groben Falscheinschätzung und ignoriere drei Jahrzehnte Forschung zur Sprache des aktuellen Judenhasses“.

Schwarz-Friesel ist Autorin von Standardwerken zu Antisemitismus in der Sprache, darunter „Judenhass im Internet“.

Scheibner: „Ermütigung für die Falschen“

Auf Unverständnis stoßen die Worte des Richters auch bei Herbert Scheibner, dem früheren Verteidigungsminister und Präsidenten des Europäischen Instituts für Terrorismusbekämpfung. Der gewaltsame Krieg der Hamas gegen Israel sei nichts anderes als Terror, hier könne man nicht von einem „militärischen Kampf“ sprechen.

Scheibner sieht ein tieferes strukturelles Problem. Anders als beim Rechtsextremismus fehle beim Islamismus schlicht das Wissen. Seit Jahrzehnten werden österreichische Richter über Rechtsextremismus geschult. „Das ist auch wichtig“, unterstreicht der Ex-Politiker. Nur beim politischen Islam, seinen Codes und dem dortigen Antisemitismus fehle diese Kompetenz vielfach noch immer. Dabei sei die Gefahr mindestens genauso groß. Begriffe wie „Zionisten“ seien in islamistischen Milieus Chiffren, unterstreicht auch Scheibner. Genauso machten es Rechtsextreme, die offiziell nicht von „Juden“ sprechen wollen.

Das Urteil könne in islamistischen Milieus als Bestätigung gelesen werden – nicht als Warnsignal, sondern als Signal: Man kann weitermachen.

Sein Appell: Richter-Schulungen zu Islamismus, Hamas-Narrativen und antisemitischen Codes seien längst überfällig. Scharfe Kritik übt Scheibner an der Untätigkeit der Politik: „Es reicht nicht, immer von den Problemen zu reden. Man muss endlich handeln.“

Nicht der einzige Fall

Scheibner verweist auf einen weiteren Fall aus Wien. Ein Ex-Imam der Assalam-Moschee am Schöpfwerk in Wien-Meidling hatte nach dem Hamas-Massaker antisemitische Postings veröffentlicht. Gott möge die „kriminellen Zionisten“ töten und „keinen einzigen“ übrig lassen; Gaza und ganz Palästina sollten zu einem „Friedhof für die Juden“ werden.

Zum allgemeinen Erstaunen wurde auch dieser Mann im Herbst 2025 vom Verhetzungsvorwurf freigesprochen. „Es ist eine vertretbare Meinung, dass er sagt, er möchte, dass Palästina den Krieg gewinnt und Israel den Krieg verliert“, begründete der Richter das Urteil am Wiener Straflandesgericht.  Schließlich seien ja nicht alle Juden gemeint gewesen, argumentierte der Richter.

Für Scheibner zeigen beide Fälle dasselbe Muster: Islamistische und antisemitische Codes werden von der Justiz nicht mit derselben Schärfe verfolgt wie rechtsextreme Chiffren.