„Bin Opfer der Justiz“

Windl sieht sich als Opfer der Justiz und sprach von einem „Exempel“, das wegen ihres Protests an ihr statuiert werden solle. Neben ihr fassten eine 28-Jährige, eine 25-Jährige, ein 28-Jähriger, eine 26-Jährige, ein 23-Jähriger, ein 33-Jähriger sowie ein 76-Jähriger Geldstrafen in Höhe von 360 bis 9.000 Euro aus. Alle legten nun Berufung ein.

Geht der Schuss nach hinten los?

Doch die Staatsanwaltschaft hält die bisherigen Strafen offenbar für zu mild. In vier Fällen – darunter auch bei Windl – fordert sie ein härteres Urteil. Damit könnte sich die Lage für die Aktivisten nun massiv verschärfen. Die Gruppe hatte mit spektakulären Aktionen jahrelang für Chaos gesorgt: Straßenblockaden, Farbattacken und sogenannte „Mumienhände“, bei denen sich Demonstranten mit einer Sand-Superkleber-Mischung auf Straßen festklebten. Feuerwehr und Polizei mussten Protestierende teils mühsam von Fahrbahnen lösen.

Kritik der Verteidiger

Die Verteidiger der Aktivisten schlagen nun Alarm. Anwalt Paul Kessler, der vier der Aktivisten vertritt, erklärte: „Die Frage, ob die Klimakrise zivilen Ungehorsam rechtfertigt, ist von grundsätzlicher Bedeutung.“ Auch Windls Verteidiger Ralf Niederhammer kritisierte die Urteile scharf: „Die Gerichte werden sich künftig Gedanken machen müssen, wie man mit dem Recht auf eine saubere Umwelt umgeht.“ Die Entscheidungen lägen ihm „schwer im Magen“. Ein weiterer Anwalt zog sogar eine „rote Linie“. Sein Mandant sei „wegen seiner Teilnahme an einer Versammlung verurteilt“ worden. Deshalb verteidige man nun „die Versammlungsfreiheit selbst“.

Ursprüngliche Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die „Letzte Generation” hatte in den letzten Jahren mit Verkehrsblockaden und Farbschüttaktionen gegen die Klimapolitik der damaligen türkis-grünen Bundesregierung protestiert. Die Ermittlungen waren 2023 nach einer Protestwelle im November bekannt geworden. Dabei hatten sich die Aktivistinnen und Aktivisten mit einer Sand-Superkleber-Mischung – sogenannten „Mumienhänden” – etwa am Wiener Ring und auf der Südautobahn (A2) festbetoniert. Die Feuerwehr musste daraufhin mehrere Protestierende von der Fahrbahn schremmen. Die Staatsanwaltschaft hatte damals auch wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt, der Vorwurf wurde schließlich jedoch wieder fallen gelassen. Jetzt muss das Wiener Oberlandesgericht entscheiden – und für die Ex-„Letzte Generation“ könnte es entweder zur Hoffnung oder zum nächsten großen Rückschlag werden.