Wegen Sachbeschädigung sowie schwerer Sachbeschädigung sind am Dienstag am Wiener Landesgericht vier der fünf ehemaligen Aktivistinnen und Aktivisten der früheren Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” verurteilt worden. Darunter war auch die 29-jährige Anja Windl. Sie wurde nicht rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, drei weitere Angeklagte zu Geldstrafen. Ein Pensionist erhielt einen Freispruch.

Zu den Hauptvorwürfen gegen die deutsche Studentin Windl zählen Protestaktionen mit sogenannten Mumienhänden, also Sand und Superkleber. Eine solche hatte sich unter anderem am 20. November 2023 auf der Süd Autobahn (A2) in Niederösterreich zugetragen. Sie habe sich bereits mehrfach in Deutschland mit “Mumienhänden” auf Straßen befestigt. Im Gegensatz zu Protesten in Österreich sei sie dort jedoch immer mit Hammer und Meißel gelöst worden: “Das geht ratzfatz.”

Windl sowie die weiteren Aktivistinnen und Aktivisten mit “Mumienhänden” waren damals von den Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen von der Straße gestemmt worden. Nach einer ähnlichen Aktion am Wiener Ring einen Tag später wurde sie festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Eine U-Haft wurde letztendlich jedoch nicht verhängt. Eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft sorgte damals in diesem Zusammenhang für Diskussionen. “Der Protest war in dieser Situation notwendig”, sagte sie am Dienstag vor dem Landesgericht.

Auch Social-Media-Postings Thema für Justiz

Die Deutsche, die sich am Dienstag nicht schuldig bekannte, verlas vor der Richterin eine mehrseitige Erklärung zu ihren Beweggründen.

“Sie wurde zum Gesicht der ‘Letzten Generation’ gemacht”, sagte ihr Verteidiger Ralf Niederhammer. Er betonte jedoch, dass Windl eine Aktivistin sei, “wie alle anderen auch”. “Sie ist zutiefst besorgt über die Folgen der Klimakrise, die wir schon jetzt spüren”, erklärte der Anwalt.

Nicht Thema während des Prozesstages am Dienstag waren hingegen Postings in den sozialen Medien Windls. Die Studentin hatte während des laufenden Gerichtsverfahrens immer wieder Kritik am Vorgehen der Behörden geübt. Die Staatsanwaltschaft sieht in den Postings den Tatbestand einer “Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung”. Dazu soll es ein eigenes Verfahren geben.