Nun ist es amtlich: Klima-Aktivistin Anja Windl ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Grund: Die 29-jährige Psychologie-Studentin hatte ein Video einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale in Wien auf ihrem reichweitenstarken Instagram-Profil geteilt – versehen mit der Aufforderung „bitte nachahmen”. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Der Hintergrund reicht bis in den Jänner zurück: Damals war der Eingang der ÖVP-Zentrale in Wien mit Hundekot beschmiert und mit dem Graffiti „Ihr stinkt nach brauner Scheiße” versehen worden. Für diese Randale selbst wurde Windl bereits in Wien verurteilt – zu acht Monaten bedingt, ebenfalls noch nicht rechtskräftig. In Klagenfurt ging es nun ausschließlich um den öffentlichen Aufruf zur Nachahmung.

„Ich fühle mich schuldig in dem Sinne …"
Schon das Schuldbekenntnis der Studentin, die ohne Verteidiger erschienen war, ließ das Konfliktpotenzial des Prozesses erahnen: „Ich fühle mich schuldig in dem Sinne, wie der Rechtsstaat in der Form gerade funktioniert”, so Windl. Richter Christian Liebhauser-Karl trat sofort auf die Bremse: „Ich werde jetzt mit Ihnen keine politische Diskussion führen – aber wenn man zu solchen Handlungen auffordert, dann wissen Sie, dass das strafbar ist?”
Windl bestritt die Tathandlung nicht – im Gegenteil. „Ich bestreite auch nicht, dass ich mich freuen würde, wenn Scheiße vor der ÖVP liegt”, stellte sie klar. Zivilen Ungehorsam verteidigte sie offensiv: „Ich bin durchaus der Überzeugung, dass Ungehorsam ein Korrektiv darstellt.” Legale Protestformen seien „ausgeschöpft”. Nach eigenen Angaben sei sie aber „seit jeher Mitglied einer gewaltfreien Bewegung”.
„Genauso wenig darf man zu einem Mord aufrufen"
Der Richter ließ das politische Motiv nicht gelten: Eine Aufforderung zu einer Straftat sei für das Zusammenleben in einem Rechtsstaat abträglich – „genauso wenig darf man zu einer Körperverletzung, einem Mord oder einem Betrug aufrufen”. Dass die Tat einen parteipolitischen Hintergrund habe, spiele „überhaupt keine Rolle”.
Windl selbst hatte ihr Urteil bereits vorweggenommen – und mit einer trotzigen Prognose verbunden: „Ich weiß, dass ich verurteilt werde, das wird aber historisch nicht gut altern.” Ob sie das Urteil annimmt, ließ sie offen: Sie erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Anna Theresa Kanduth gab keine Erklärung ab. Der Prozess dauerte keine halbe Stunde.

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