Verhüllung von Haaren, Hals und Nacken

Laut dem Dokument umfasst das islamische Kopftuchgebot die Bedeckung des gesamten Körpers mit Ausnahme des Gesichts und der Hände bis zum Handgelenk. Die Verhüllung von Haaren, Hals und Nacken werde ausdrücklich als „untrennbarer Teil“ dieser religiösen Praxis bezeichnet.

Besonders brisant ist die Passage zur Altersgrenze: Zwar verweist die Stellungnahme auf unterschiedliche islamische Rechtsschulen, gleichzeitig wird jedoch die schiitische Lehre als legitime religiöse Grundlage anerkannt.

Verpflichtung laut schiitischer Lehre bereits vor dem neunten Geburtstag

Nach dieser Auslegung beginne die religiöse Verpflichtung zum Tragen des Kopftuchs für Mädchen mit Vollendung des neunten Lebensjahres. Da dabei der islamische Mondkalender herangezogen werde, könne die Verpflichtung faktisch bereits im Alter von acht Jahren, acht Monaten und rund 23 Tagen eintreten.

Das Schreiben wurde laut den vorliegenden Informationen im Jahr 2019 erstellt und trägt neben der Unterschrift des damaligen Muftis Mustafa Mullaoğlu auch jene des heutigen IGGÖ-Präsidenten Ümit Vural.

Politische Debatte vorprogrammiert

Die Enthüllungen fallen in eine Phase, in der Österreich die Umsetzung des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren vorbereitet. Die neue Regelung soll mit Beginn des kommenden Schuljahres gelten und wird von der Bundesregierung mit dem Schutz von Kindern sowie der Förderung von Integration und Gleichberechtigung begründet.

Kritiker des Kopftuchs sehen sich durch das nun bekannt gewordene Dokument bestätigt. Sie argumentieren, dass die darin festgehaltene Altersgrenze den politischen Handlungsbedarf unterstreiche. Vertreter muslimischer Organisationen verweisen hingegen regelmäßig auf unterschiedliche religiöse Interpretationen und betonen die Bedeutung der Religionsfreiheit.