Das neue Verbot kann damit wie geplant am 1. September 2026 in Kraft treten. Die fünf Mädchen im Alter zwischen neun und zwölf Jahren hatten sich gemeinsam mit ihren Eltern im Frühjahr an den VfGH gewandt. Sie erklärten, das islamische Kopftuch aus persönlicher religiöser Überzeugung zu tragen, berichtet die Tageszeitung Heute.
Nach Ansicht der Schülerinnen verletze das Gesetz mehrere Grundrechte, darunter die Religionsfreiheit. Unterstützt wurden sie von der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ), die das geplante Verbot scharf kritisiert.
Doch zu einer Prüfung der eigentlichen Argumente kam es nicht.
Klage war laut VfGH zu früh eingebracht
Der VfGH wies die Anträge zurück, weil das Gesetz zum Zeitpunkt der Einreichung noch gar nicht wirksam war.
Die Höchstrichter argumentierten: Ein sogenannter Individualantrag ist erst dann möglich, wenn ein Gesetz eine Person unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betrifft. Da das Kopftuchverbot erst im September 2026 gilt, sei diese Voraussetzung noch nicht erfüllt gewesen.
Auch die mögliche spätere Verhängung von Strafen reiche nicht aus, um bereits jetzt von einer unmittelbaren Betroffenheit auszugehen.
Ab dem kommenden Schuljahr untersagt das Schulunterrichtsgesetz Schülerinnen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs, das das Haupt nach islamischer Tradition verhüllt.
Bei Verstößen sind zunächst Gespräche mit der Schule vorgesehen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen und weitere Verstöße folgen, können Verwaltungsstrafen verhängt werden.
IGGÖ übt scharfe Kritik
Die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreichs bleibt bei ihrer ablehnenden Haltung.
Ein solches Verbot richte sich ausschließlich gegen muslimische Mädchen, greife in die Religionsfreiheit ein und widerspreche der religiösen Neutralität des Staates, argumentiert die IGGÖ.
Gleichzeitig betont die Glaubensgemeinschaft, dass sie jeden Zwang ablehne – sowohl zum Tragen als auch zum Ablegen eines Kopftuchs.
„Weder familiärer oder gesellschaftlicher Druck noch staatliche Verbote sind aus unserer Sicht der richtige Weg“, erklärte die IGGÖ.
Sie verwies außerdem darauf, dass der VfGH bereits 2020 ein ähnliches Kopftuchverbot als verfassungswidrig aufgehoben hatte.
Regierung verteidigt das Verbot
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) kritisierte hingegen den Versuch, das Gesetz vor Inkrafttreten gerichtlich zu stoppen.
Gegenüber Medien sagte sie, Kinder dürften nicht für juristische Auseinandersetzungen instrumentalisiert werden. Sie erwarte ein klares Bekenntnis dazu, dass sehr junge Mädchen nicht unter ein Kopftuch gehören sollten. Die aktuelle Entscheidung beendet die Diskussion nicht. Sobald das Gesetz tatsächlich gilt und Mädchen oder Familien unmittelbar betroffen sind, könnten neue rechtliche Schritte möglich werden.
Der politische und gesellschaftliche Streit um das Kopftuchverbot dürfte Österreich daher auch nach der Entscheidung des VfGH weiter beschäftigen.

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