Bereits im November war der damals 21-Jährige wegen der Verletzung sexueller Selbstbestimmung verurteilt worden. In Gänserndorf hatte er eine 18-jährige Bekannte zu sexuellen Handlungen gedrängt und dafür sechs Monate bedingte Haft erhalten.

Doch die Strafe zeigte offenbar keine Wirkung. Nur rund fünf Wochen später traf er in einem Wiener Nachtclub auf eine junge Frau, die er zuvor bereits über Instagram kontaktiert hatte. Nachdem die beiden miteinander gesprochen hatten, verließ das spätere Opfer mit ihm kurzzeitig das Lokal.

„Sie hat gesagt, dass sie das nicht will“

Vor Gericht schilderte der Angeklagte die Ereignisse in knappen Worten. Er habe viel Alkohol getrunken und die Frau vor dem Club in ein offenes Stiegenhaus gedrängt. Dort ignorierte er ihren Widerstand.

„Sie hat gesagt, dass sie das nicht will. Sie hat mich weggedrückt. Aber sie war nicht stark genug“, erklärte der 21-Jährige vor Gericht.

Die Richterin zeigte sich irritiert darüber, dass der Angeklagte trotz seiner erst kurz zuvor erfolgten Verurteilung erneut eine schwere Straftat beging. Auch ein beisitzender Richter kritisierte die Haltung des Mannes scharf und warf ihm vor, die Selbstbestimmung von Frauen völlig zu missachten.

DNA-Spuren führten zum Täter

Das Opfer suchte unmittelbar nach der Tat medizinische Hilfe. Die gesicherten DNA-Spuren führten die Ermittler direkt zum Beschuldigten.

Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Dadurch blieb der jungen Frau eine belastende Aussage im Gerichtssaal erspart. Dieser Umstand wurde bei der Strafbemessung berücksichtigt. Der Prozess dauerte weniger als eine Stunde. Das Schöffengericht verurteilte den 21-Jährigen wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Die frühere bedingte Strafe wurde nicht widerrufen.

Das Urteil ist rechtskräftig, da der Angeklagte die Entscheidung akzeptierte.