Richard Senninger leitet den Kurbetrieb in Bad Tatzmannsdorf seit gut fünf Jahren und genießt nach Aussagen mehrerer Beteiligter hohes Ansehen. Sowohl Bürgermeister Stefan Laimer (ÖVP) als auch dessen SPÖ-Vorgänger Gert Polster äußern sich positiv über den erfahrenen Tourismusexperten.

Dennoch sprach der Kurfonds Bad Tatzmannsdorf, vertreten durch die Kurkommission unter Vorsitz des Bürgermeisters, im Dezember die Kündigung aus. Als Begründung wurden “wirtschaftliche und rechtliche Vorsicht” angeführt, berichtet der Kurier.

Streit um Vertragsverlängerung

Kern des Verfahrens ist die Frage, wie eine im Vertrag vorgesehene Verlängerungsoption auszulegen ist.

Senninger ist überzeugt, dass ausschließlich er das Recht hatte, seinen Vertrag einmalig bis 2031 zu verlängern. Von dieser Möglichkeit machte er im vergangenen Herbst Gebrauch.

Der frühere Bürgermeister Gert Polster sieht das jedoch anders. Nach seiner Darstellung hätte eine Vertragsverlängerung nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen können. Eine einseitige Verlängerung durch den Kurdirektor sei niemals beabsichtigt gewesen.

Genau darin liegt das juristische Problem: Der Vertrag ist nach Ansicht der Beteiligten nicht eindeutig formuliert und lässt unterschiedliche Interpretationen zu.

Nachdem Senninger die Verlängerungsoption gezogen hatte, reagierte der Kurfonds mit der Kündigung. Der Kurdirektor zog daraufhin vor Gericht und fordert nun die Anerkennung seines Vertrags bis zum Jahr 2031.

Mehrere prominente Zeugen befragt

Bei der Fortsetzung des Verfahrens vor Richter Lukas Belza wurden neben Senninger mehrere zentrale Akteure als Zeugen einvernommen.

Darunter befanden sich Ex-Bürgermeister Gert Polster, der heutige Bürgermeister Stefan Laimer, Kurkommissionsmitglied und Geschäftsführer der landeseigenen Kurbad GmbH Andreas Leitner sowie Hotelier Karl Reiter.

Während Reiter zu den Vertragsdetails nur wenig beitragen konnte, standen insbesondere die Aussagen von Polster und Leitner im Mittelpunkt.

Diskussion um Vertragsentwurf

Polster erklärte vor Gericht, er habe sich bei der Ausarbeitung des Vertrags eng mit Andreas Leitner abgestimmt.

Leitner relativierte diese Darstellung jedoch. Er habe lediglich einen Vertragsentwurf gesehen, nicht aber die letztlich unterzeichnete Version.

Zusätzlich wurde vor Gericht thematisiert, ob nach Senningers Verlängerungserklärung die Vermutung geäußert worden sei, dem damaligen Bürgermeister könnte ein Vertrag “untergejubelt” worden sein.

Polster wies diesen Vorwurf entschieden zurück. Auf Nachfrage bestätigte er allerdings, dass er in diesem Zusammenhang durchaus gesagt haben könnte, er lasse sich “nicht als Trottel hinstellen”. Leitner wiederum erklärte, sich an eine entsprechende Aussage nicht erinnern zu können.

Nachfolge trotz laufendem Verfahren

Für zusätzlichen Zündstoff sorgt ein weiterer Umstand: Obwohl Senninger aus wirtschaftlicher Vorsicht gekündigt worden sein soll, plant der Kurfonds offenbar dennoch eine Nachbesetzung der Stelle.

Für Senningers Rechtsvertretung spricht dies gegen die offiziell genannte Begründung. Sie vermutet vielmehr, dass der Kurdirektor im Zuge der geplanten Neuordnung der Tourismusstrukturen im Burgenland aus seiner Position gedrängt werden sollte.

Ob Senninger tatsächlich einen rechtsgültigen Anspruch auf eine Beschäftigung bis 2031 hat oder die Kündigung rechtmäßig erfolgte, muss nun das Arbeits- und Sozialgericht klären.

Im Mittelpunkt steht dabei ausschließlich die Auslegung des Vertrags. Politische Hintergründe oder mögliche Motive für die Kündigung werden im Verfahren hingegen keine Rolle spielen.