Der Grund: Laut Justiz erfüllt das Singen des Liedes weder den Tatbestand der Verhetzung noch jenen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. In der Begründung heißt es, dass durch den Text weder zu Gewalt aufgerufen noch Hass geschürt werde.

Partyhit als Aufreger

Zum Hintergrund: Am 29. November des Vorjahres hatten mehrere Personen in dem Lokal den Gigi D’Agostino-Hit in der fremdenfeindlichen Variante gesungen. Ein Video von dem Vorfall wurde publik. Vier Verdächtige wurden daraufhin ausgeforscht. Es dürfte sich um Teilnehmer eines Seminars der Freiheitlichen Jugend (FJ), das zuvor stattgefunden hatte, gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft Wels ermittelte gegen vier Personen wegen des Verdachts der Verhetzung und in einem Fall auch wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung sowie gegen weitere unbekannte Täter.

Hitlergruß als Tanzbewegung interpretiert

Für besonders viel Aufsehen sorgten Berichte über angebliche Hitlergrüße während des Vorfalls. Doch auch hier gibt es eine überraschende Wendung: Die Ermittler kamen zum Schluss, dass die auf Video festgehaltenen Bewegungen als „bloße Tanzbewegungen“ zu werten seien. Weitere mutmaßliche Täter konnten nicht ausgeforscht werden.

Vorfall löste Empörung aus

Das Video aus dem Lokal hatte im Vorjahr österreichweit Empörung ausgelöst und eine politische Debatte entfacht. Nun endet die Affäre juristisch ohne Anklage. Die Staatsanwaltschaft betont aber: Ihre Aufgabe sei nicht die moralische Bewertung des Vorfalls, sondern ausschließlich die Prüfung nach geltendem Recht.

Entscheidung in ähnlichem Fall noch offen

Während der Fall in Gosau damit abgeschlossen ist, laufen die Ermittlungen zu einem ähnlichen Vorfall auf einem Studentenfest in Linz weiterhin. Dort wurde derselbe umgedichtete Partyhit ebenfalls lautstark mitgesungen. Ob es dort zu Anklagen kommt, ist noch offen.