Lauterbach spricht von "nebenwirkungsfreier Impfung": Für Gericht ist das Meinungsfreiheit
Dieses Urteil hat es in sich: Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss die Behauptung, die Corona-Impfung sei „nebenwirkungsfrei“, nicht zurücknehmen. Laut Gericht ist diese Aussage nämlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Der bekannte Anwalt Markus Haintz hatte vor einem Landgericht geklagt. Er unterstellte, Lauterbach würde Fakenews verbreiten. Doch das Gericht erkannte in der Behauptung des Gesundheitsministers, die Impfung gegen Corona sei nebenwirkungsfrei, kein Vergehen. Nun bleibt der Anwalt auch noch auf den Kosten des Prozesses sitzen.
Lauterbach darf sagen, was er will
“Fakenews” wirft Lauterbach Impf-Kritikern immer wieder vor. Vor allem mit “Verschwörungstheorien” aus dem Internet rechnet der Minister ab. Doch während Äußerungen von Impf-Gegnern häufig in sozialen Netzwerken (und auch vor Gerichten) geahndet und bestraft werden, decken die Richter nun die falsche Behauptung Lauterbachs, die Impfung sei ohne Nebenwirkungen, unter dem Mantel der freien Meinungsäußerung.
Urteil des LG Ellwangen in Sachen #Haintz ./.
— Markus Haintz (@haintz_markus) November 2, 2022
.@Karl_Lauterbach
Das Gericht sieht es als freie Meinungsäußerung an, dass der Gesundheitsökonom und heutige #Gesundheitsminister #Lauterbachluegt und von einer "nebenwirkungsfreien Impfung" spricht.#FakeNews können tödlich sein! pic.twitter.com/PotoexUcDf
Gesundheitsminister widerlegte eigene Fakenews
Dass die Corona-Impfung natürlich nicht frei von Nebenwirkungen ist, ist mittlerweile auch dem deutschen Gesundheitsminister bekannt. “In sehr seltenen Fällen können nach der Corona-Impfung auch entsprechende Nebenwirkungen vorkommen”, räumte Lauterbach in einem Video kleinlaut ein. Darin sprach er vom sogenannten Post-Vac-Syndrom und betonte, dass dies ernst genommen werden müsse.
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