Hintergrund sind die seit Jahren steigenden Insassenzahlen in Österreichs Gefängnissen. Die Belastung für Personal und Infrastruktur nimmt kontinuierlich zu. Die Regierung sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf. Der zentrale Punkt der Reform betrifft die Abschiebung ausländischer Strafgefangener nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafe. Bislang war eine vorzeitige Außerlandesbringung häufig nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich.

Künftig soll diese Zustimmung nicht mehr erforderlich sein. Straftäter ohne gültiges Aufenthaltsrecht könnten bereits nach Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Mindesthaftzeit abgeschoben werden – auch gegen ihren ausdrücklichen Willen.

Ausgenommen bleiben allerdings bestimmte Deliktsgruppen. Schwere Gewaltverbrecher, Sexualstraftäter sowie Personen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden, sollen weiterhin nicht von dieser Regelung profitieren.

Regierung spricht von mehr Konsequenz

Bundeskanzler Christian Stocker sieht in der Reform einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Rechtsstaates. Ziel sei es, Straftäter ohne Aufenthaltsrecht direkt aus der Haft in ihre Herkunftsländer zurückzuführen und gleichzeitig die Sicherheitsbehörden zu entlasten.

Auch die Fahndung nach entflohenen Häftlingen soll durch die geplanten Änderungen effizienter gestaltet werden. Für Justizministerin Anna Sporrer steht vor allem die Situation in den Gefängnissen im Vordergrund. Die hohe Auslastung vieler Haftanstalten führe seit Jahren zu einer enormen Belastung für das Personal.

Die Ministerin spricht von einer Situation, die langfristig auch Auswirkungen auf die Sicherheit haben könne. Die Reform soll daher vor allem den Druck auf das Strafvollzugssystem reduzieren und rasch spürbare Entlastung bringen.

Bis zu 300 Häftlinge weniger pro Jahr

Nach Berechnungen des Justizministeriums könnte die Gesetzesänderung die Zahl der Insassen jährlich um rund 300 Personen senken.

Über die konkrete Abschiebung soll künftig nicht mehr die Verwaltung, sondern das zuständige Vollzugsgericht entscheiden. Dadurch soll ein rechtssicheres Verfahren gewährleistet werden. Auch der Koalitionspartner NEOS unterstützt den Vorstoß. Klubobmann Yannick Shetty verweist darauf, dass die bisherige Regelung in vielen Fällen dazu geführt habe, dass ausländische Häftlinge selbst über ihre Rückkehr ins Herkunftsland entscheiden konnten.

Diese Möglichkeit soll mit der Reform beendet werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll bereits in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen. Das Inkrafttreten ist für den 1. November vorgesehen.

Erfolgsmodell „Haft in der Heimat“

Neben schnelleren Abschiebungen setzt die Bundesregierung weiterhin auf internationale Überstellungen von Strafgefangenen. Das Programm „Haft in der Heimat“ soll deshalb weiter ausgebaut werden.

Bereits im vergangenen Jahr wurden laut Regierungsangaben 208 Häftlinge in ihre Herkunftsländer überstellt – ein Rekordwert. Durch den Abbau bürokratischer Hürden sollen solche Transfers künftig noch häufiger möglich werden. Die geplante Reform dürfte die Diskussion über Migration, Strafrecht und öffentliche Sicherheit weiter anheizen. Befürworter sehen darin einen pragmatischen Schritt zur Entlastung der Justiz und zur konsequenteren Durchsetzung bestehender Gesetze.

Kritiker werden hingegen genau beobachten, wie die neuen Regeln mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und internationalen Verpflichtungen vereinbar sind.

Fest steht bereits jetzt: Mit der Abschaffung der Freiwilligkeit bei Abschiebungen aus der Haft setzt die Bundesregierung einen der bislang weitreichendsten Eingriffe im österreichischen Strafvollzug der vergangenen Jahre.