Die Geschichte nahm am 1. April dieses Jahres ihren Anfang. Eine Autofahrerin war im Grazer Bezirk Straßgang deutlich zu schnell unterwegs: Statt der erlaubten 30 km/h soll sie mehr Tempo auf dem Tacho gehabt haben.

Ein Polizist stoppte die Lenkerin und führte eine Kontrolle durch. Die Folge: eine Geldstrafe in Höhe von 20 Euro. Doch die Frau konnte nicht bezahlen. Bargeld hatte sie keines dabei, ihre Bankomatkarte war gesperrt. Deshalb stellte der Beamte ein bargeldloses Organmandat aus, berichtet die Krone.

Plötzlich war die Telefonnummer wichtiger als der Strafzettel

Doch offenbar hinterließ die Begegnung bei dem Polizisten einen bleibenden Eindruck. Laut Ermittlungen soll er später den Namen der Frau im Internet gesucht und dadurch ihre Telefonnummer gefunden haben.

Der Grund für die ungewöhnliche Recherche: Er habe sich „Schriftverkehr“ mit ihr erhofft – und tatsächlich entstand ein Kontakt zwischen den beiden.

Aus einem dienstlichen Vorgang wurde ein privater Austausch. Die beiden schrieben sich regelmäßig. Doch irgendwann stellte die Frau offenbar eine heikle Frage: Ob es möglich wäre, den Strafzettel verschwinden zu lassen.

Was dann passierte, brachte den Beamten in große Schwierigkeiten. Laut Anklage soll er zugestimmt und das Dokument aus einer dafür vorgesehenen Mappe genommen haben, bevor es an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde.

Damit soll er seine dienstlichen Befugnisse missbraucht haben.

Gewissen kam zu spät

Offenbar bekam der Polizist danach Zweifel. Er soll versucht haben, den Strafzettel wieder an seinen ursprünglichen Platz zurückzulegen.

Doch dazu kam es nicht mehr. Die Angelegenheit flog auf – der Beamte wurde suspendiert. Wie Barbara Schwarz, Sprecherin des Straflandesgerichts Graz, bestätigte, wurde gegen den Polizisten Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben.

Aus einem vermeintlich harmlosen Flirt wurde damit ein Fall für die Justiz. Der Strafzettel über 20 Euro könnte den Beamten nun weitaus teurer zu stehen kommen.