Die Anklage umfasst mehrere mutmaßliche Übergriffe auf seine Ehefrau und zwei seiner minderjährigen Töchter in den Jahren 2023 bis 2026.

Mehrere mutmaßliche Übergriffe angeklagt

Wie die Heute berichtete, soll der Mann seine Ehefrau mehrfach körperlich attackiert haben. Ihm werden unter anderem Faustschläge ins Gesicht, ein Würgegriff sowie die Verursachung eines Hämatoms vorgeworfen. Darüber hinaus soll er zwei seiner vier Töchter wiederholt geschlagen und geohrfeigt haben. Eine der Jugendlichen erlitt laut Opfervertretung eine aufgeplatzte Lippe, eine weitere nach einem Schlag mit dem Schirm einer Kappe einen anhaltenden Pfeifton im Ohr. Für die Betroffenen wurden Schmerzengeldforderungen gestellt.

Streit um Katzenklo eskaliert

Ein zentraler Anklagepunkt betrifft einen Vorfall vom Mai 2025. Auslöser soll ein Streit über das Reinigen des Katzenklos gewesen sein. Laut Anklage schlug der Vater seiner damals 13-jährigen Tochter dabei gegen Ohr und Hinterkopf und bedrohte sie zudem massiv.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe weitgehend. Vor Gericht erklärte er, seine Tochter habe sich die Katzen gewünscht und deshalb auch deren Katzenklo reinigen sollen. Als er sie während seiner Arbeit im Homeoffice daran erinnert habe, sei die Situation eskaliert. Seine Ehefrau habe ihm daraufhin vorgeworfen, die Tochter wie eine Putzfrau zu behandeln, während diese erwidert habe, er könne das Katzenklo selbst säubern.

"Ja, das habe ich. Aber es war liebevoll gemeint"

Für besonderes Aufsehen sorgten die Aussagen des 38-Jährigen zu den Drohungen. Laut Anklage soll er seiner Tochter angekündigt haben, ihren Kopf gegen eine Wand zu schlagen. Er erklärte dazu, es habe sich um ein ukrainisches Sprichwort gehandelt, das missverstanden worden sei.

Auf Nachfrage der Richterin räumte er außerdem ein, seiner Tochter gedroht zu haben, sie “in der Donau zu ertränken”. “Ja, das habe ich. Aber es war liebevoll gemeint”, sagte der Angeklagte. Die Vorsitzende hielt ihm entgegen, dass sowohl körperliche Gewalt gegen Kinder als auch Todesdrohungen nach österreichischem Recht strafbar seien.

Verhandlung vertagt

Die Verhandlung wurde vertagt, weil Audioaufnahmen zunächst neu übersetzt werden müssen. Der Angeklagte wurde unter strengen Auflagen vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen.

Für den 38-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.