In der Broschüre werden verschiedene Aktionsformen behandelt – von Sitzblockaden über das Durchbrechen von Polizeiketten bis hin zum Kapitel „Sabotage“. Dort heißt es, unter Sabotage könnten sowohl kleinere Sachbeschädigungen als auch größere Brände fallen, wie Apollo News berichtet.

Besonders für Kritik sorgen Formulierungen wie: „Lass dich nicht erwischen“ oder der Hinweis, keine Spuren wie Fingerabdrücke, DNA, Handy-Standorte oder Kameraaufnahmen zu hinterlassen. Außerdem werden mögliche Straftatbestände wie Brandstiftung und das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion samt den dafür vorgesehenen Strafrahmen erläutert.

Kein direkter Aufruf – aber linke Narrenfreiheit

Ein ausdrücklicher Aufruf zu Straftaten findet sich laut den veröffentlichten Auszügen zwar nicht. Die Broschüre informiert jedoch detailliert über mögliche Risiken und Konsequenzen. Kritiker sehen darin eine problematische Anleitung, die potenzielle Straftäter bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen könnte.

Ausführlich beschäftigt sich die Broschüre auch mit Polizeikontrollen und Festnahmen. Teilnehmern wird empfohlen, Aussagen gegenüber der Polizei zu verweigern, nichts zu unterschreiben und Abläufe möglichst zu verzögern. Unter anderem wird geraten, sich Zeit zu lassen, viele Fragen zu stellen und mehrfach Toilettengänge oder andere Wünsche zu äußern.

Auch Hinweise für Minderjährige

Ein weiteres Kapitel richtet sich an minderjährige Demonstrationsteilnehmer. Darin werden deren Rechte erklärt und Musterformulare für eine elterliche Einverständniserklärung bereitgestellt. Zudem wird erläutert, welche Folgen eine Identitätsfeststellung oder eine Unterbringung in einer Jugendeinrichtung haben könnte.

Die Broschüre ist auf der Website des Bündnisses veröffentlicht. Laut Impressum zeichnet der Bundesgeschäftsführer des Vereins VVN-BdA inhaltlich verantwortlich. Weil der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und ein Spendenkonto für das Bündnis bereitstellt, wird inzwischen auch über mögliche steuerrechtliche Konsequenzen diskutiert. Ein Staatsrechtler forderte eine Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin erfüllt sind.

Die Debatte über die Broschüre dürfte den Bundesparteitag der AfD und die angekündigten Proteste zusätzlich begleiten. Dabei gilt: Ob einzelne Inhalte strafrechtlich relevant sind, wäre gegebenenfalls von den zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden zu prüfen.