Es ist ein Fall, der weit über Deutschland hinaus aufhorchen lässt: Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen fordert vom Podcaster Ben Berndt („ungeskriptet”), seine millionenfach aufgerufene Folge mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke nachträglich zu ändern. Der Behördenchef verteidigt das Vorgehen nun im „Spiegel” – mit bemerkenswerten Aussagen. Berndt hingegen spricht von Zensur und zieht mit Star-Anwalt Joachim Steinhöfel notfalls bis vor das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Der Stein des Anstoßes: In dem Ende April erschienenen, rund vierstündigen Gespräch behauptete Höcke, die SA habe kein Motto gehabt – der AfD-Politiker war zuvor zweimal wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland” verurteilt worden. Weil Berndt der Aussage nicht widersprach, sieht die Medienaufsicht eine Verletzung der „journalistischen Sorgfaltspflicht”. Am 15. Juni flatterte der ungeskriptet media GmbH ein Schreiben der Rechtsabteilung ins Haus, wie zuerst „t-online” berichtete: Bis 30. Juni sollte Berndt mitteilen, ob er die Folge angepasst und um eine Erläuterung ergänzt hat.
Und nicht nur das: Die Behörde forderte den Podcaster auch auf, seine gesamten rund 300 bisher veröffentlichten Interviews nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt zu prüfen. Pikant: Die Landesmedienanstalt wirbt ausgerechnet mit dem Slogan „Der Meinungsfreiheit verpflichtet”.
„Der Staat will mich zensieren"
Berndt, einer der reichweitenstärksten Podcaster Deutschlands mit rund einer Million Abonnenten, machte das Schreiben öffentlich – und ließ keinen Zweifel an seiner Haltung: „Der Staat will mich zensieren. Da habt ihr euch den Falschen ausgesucht”, schrieb er auf X. Sollte er sich unterwerfen, würden sich „Tausende andere Podcaster potenziell selbst zensieren”, warnte er gegenüber „t-online”.
Behördendirektor Tobias Schmid weist den Zensurvorwurf im „Spiegel”-Interview zurück – und liefert dabei Sätze, die die Kritiker erst recht auf den Plan rufen dürften. Die Meinungsfreiheit finde in Deutschland „ihre Grenzen in der Menschenwürde, dem Jugendschutz und den allgemeinen Gesetzen”, so Schmid. Und weiter: „Zu wissen, dass Meinungsfreiheit Grenzen hat, ist für Menschen mit so großer Reichweite ja vielleicht auch eine interessante Erkenntnis.”
Offen räumt Schmid ein, dass die Reichweite über das Einschreiten entschied: „Videos, die nicht mal auf eine fünfstellige Zahl an Views kommen, lassen wir eher durchlaufen.” Man hoffe zudem auf einen „präventiven Effekt” bei anderen Medien. Dass Berndt sich selbst gar nicht als Journalist versteht, lässt der Behördenchef nicht gelten: Wer professionell und regelmäßig Gäste vor Publikum befrage, arbeite „journalistisch-redaktionell” – ob er will oder nicht.
„Keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte"
Berndt lässt sich das nicht bieten. Sein Anwalt Joachim Steinhöfel – der auch das deutsche Portal „Nius” vertritt – stellte in einem Antwortschreiben klar, die Behörde sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte”. Sie maße sich „eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die ihr von Verfassungs wegen nicht zusteht”, zitiert die „Welt” aus dem Schreiben. Steinhöfel kündigte einen Musterprozess über die Befugnisse der Landesmedienanstalten an – eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe schließt er nicht aus.
Rückendeckung kommt auch von unerwarteter Seite: Selbst der linksliberale Medienjournalist Stefan Niggemeier warnte auf „Übermedien”, es sei „extrem problematisch”, wenn der Eindruck entstehe, dass Aufsichtsbehörden vorrangig gegen regierungskritische Berichte vorgehen. Die „NZZ” kommentierte, hier spiele sich „eine Behörde als Wächterin der Wahrheit auf”. Und der Medienrechtsanwalt Markus Kompa hält die zugrunde liegende Regelung – Paragraf 19 des deutschen Medienstaatsvertrags – gegenüber den „Nachdenkseiten” gleich für „verfassungswidrig”.
Der Hintergrund: Erst seit dem Medienstaatsvertrag von 2020 dürfen die deutschen Landesmedienanstalten, ursprünglich für Sendelizenzen des Privatfunks zuständig, die „journalistische Sorgfalt” sämtlicher Online-Medien überwachen – von der Nachrichtenseite bis zum YouTube-Kanal. Die Behörde selbst betont, das Schreiben sei nur ein „Hinweis” als „mildestes Mittel” und man sei nach einem Hinweis von außen tätig geworden, nicht von sich aus.
Für Österreich ist der Fall mehr als ein Blick über die Grenze: Auch hierzulande wird über die Regulierung von Online-Inhalten diskutiert – Stichwort Digital Services Act und „Trusted Flagger”. Der deutsche Präzedenzfall zeigt, wohin die Reise gehen kann, wenn Behörden zu Schiedsrichtern über journalistische Standards werden. Die Frist der Medienanstalt ist inzwischen verstrichen – Berndt hat nichts geändert. Jetzt sind die Gerichte am Zug.

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