Die 14-Jährige, die in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, war laut Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen ihr Opfer vorsätzlich getötet hat. Eine von der Anklagebehörde beauftragte Sachverständige attestierte der 14-Jährigen eine instabile Persönlichkeitsstörung bei gleichzeitigem Unrechtsbewusstsein und stufte die Jugendliche als schuldfähig ein. Die Beschuldigte ist derzeit vorläufig im forensisch-therapeutischen Zentrum der Justizanstalt Asten in Oberösterreich untergebracht.
Fall wird vor Schöffengericht verhandelt
Die Strafandrohung für Mord liegt bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren bei einem bis zu zehn Jahren Haft. Deshalb wird der Fall nicht vor einem Geschworenengericht, sondern vor einem Schöffengericht verhandelt. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Abs. 2 StGB beantragt. Dagegen hat die Verteidigerin des Mädchens, Astrid Wagner, Einspruch erhoben. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen.
Die Jugendliche wurde nach der Tat von der Polizei in ihrer WG festgenommen, in der sie seit November lebte. Dabei wurden das Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung sowie ihr Handy sichergestellt. Dem Vernehmen nach soll sich auf dem Mobiltelefon auch ein Video der Tat befinden. In ihrer Vernehmung legte die Jugendliche den Ermittlern des Landeskriminalamts ein Geständnis ab. Die Wienerin war laut MA 11 vorher nie polizeilich wegen Straftaten in Erscheinung getreten – sie dürfte das Opfer zufällig ausgewählt haben. Laut APA-Informationen soll die Jugendliche vor der Tat jedoch zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine eingenommen haben.

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