Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten einer Kinder- und Jugendpsychiaterin. Aufgrund der somit gegebenen Schuldfähigkeit muss die 14-Jährige mit einer Mordanklage rechnen – die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen ihr Opfer vorsätzlich getötet hat.
Instabile Persönlichkeitsstörung bei 14-jährigem Mädchen
Laut Gutachten stach das Mädchen unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung mehrmals auf die 64-Jährige ein. “Der Sachverständigen zufolge hat sie eine instabile Persönlichkeitsstörung, konnte aber das Unrecht ihrer Tat einsehen”, fasste Christoph Zonsics-Kral, der Sprecher des Wiener Landesgerichts, den Kern des Gutachtens zusammen.
Das Gutachten besage weiters, “dass die Gefahr besteht, dass sie gleichartige Delikte wieder begehen wird”, erläuterte Zonsics-Kral am Freitag auf APA-Anfrage. Aufgrund dieser Gefährlichkeitsprognose spreche sich die Sachverständige im Fall einer Verurteilung für die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum aus, wo die 14-Jährige haftbegleitend therapeutisch und medikamentös behandelt werden kann.
Wie Zonsics-Kral mitteilte, wurde die Tochter einer aus dem Irak zugewanderten Familie bereits Ende März nach Asten verlegt: “Die U-Haft wurde in eine vorläufige Unterbringung umgewandelt.”

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