Streit um Zurechnungsfähigkeit
Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob die Jugendliche zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Eine von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige attestierte der 14-Jährigen zwar eine instabile Persönlichkeitsstörung, stufte sie jedoch dennoch als schuldfähig ein. Die Anwältin der Beschuldigten, Astrid Wagner, hält das Gutachten hingegen für nicht schlüssig. Sie strebt an, dass die Jugendliche als zurechnungsunfähig eingestuft wird. Der Unterschied wäre juristisch erheblich: Bei einer Unterbringung nach § 21 Abs. 1 StGB würde die Jugendliche als nicht schuldfähig gelten und in einem forensisch-therapeutischen Zentrum behandelt werden. Eine Entlassung wäre dort unter Umständen früher möglich als bei einer Verurteilung mit zusätzlicher Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB.
Jugendliche derzeit in forensischer Einrichtung
Die Beschuldigte befindet sich derzeit bereits vorläufig in einem forensisch-therapeutischen Zentrum in der Justizanstalt Asten. Die 67-Jährige war am Nachmittag des 23. Februar von einer Passantin schwer verletzt am Friedhof in Wien-Penzing entdeckt worden. Trotz Reanimationsversuchen starb die Frau noch am Tatort.
Messer, Kleidung und Handy sichergestellt
Die damals 14-Jährige wurde wenig später in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft festgenommen, in der sie seit November gelebt hatte. Ermittler stellten ein Taschenmesser als mutmaßliche Tatwaffe, blutbefleckte Kleidung sowie das Handy der Jugendlichen sicher. Nach APA-Informationen soll sich auf dem Mobiltelefon auch ein Video der Tat befinden. Bei ihrer Einvernahme legte die Jugendliche ein Geständnis ab, machte jedoch keine Angaben zu einem möglichen Motiv. Laut Behörden war die Jugendliche zuvor polizeilich nicht wegen Straftaten aufgefallen. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass das Opfer zufällig ausgewählt wurde.
Beruhigungsmittel vor der Tat
Nach bisherigen Informationen soll die Jugendliche vor der Tat mehrere Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels aus der Gruppe der Benzodiazepine eingenommen haben.

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